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Wer alleine im Auto sitzt, könnte künftig länger im Stau stehen

Der Bundesrat hat zwei Änderungen im Verkehr beschlossen. Neu soll es leichter sein, Tempo-30-Zonen einzuführen und Fahrgemeinschaften sollen öfters Vortritt erhalten. 

Der Bundesrat will Gas geben bei den Tempo-30-Zonen. An seiner Sitzung vom Mittwoch hat er beschlossen, dass es künftig einfacher werden soll, solche Zonen einzuführen. Konkret müssen die Behörden keine Gutachten mehr erstellen, um «auf nicht verkehrsorientierten Strassen» Tempo-30-Zonen anzuordnen. Ebenfalls erhalten die Gemeinden und Kantone mehr Ermessensspielraum. So gilt nun auch die «Erhöhung der Lebensqualität» als Einführungsgrund.

Gerade in vielen Städten und Agglomerationsgemeinden ist in letzter Zeit ein gehässiger Streit um die Ausweitung von Tempo-30-Zonen entbrannt. Wohl auch darum relativiert die Regierung rasch: «Der Bundesrat bekräftigt, dass auf verkehrsorientierten Strassen innerorts auch künftig grundsätzlich Tempo 50 gilt und die heutigen Voraussetzungen für Geschwindigkeitsreduktionen weiterhin beachtet werden müssen.» So solle sichergestellt werden, «dass die Funktionen des übergeordneten Verkehrsnetzes nicht gefährdet werden», wie es in einer Mitteilung des Bundesamts für Strassen (Astra) heisst.

Auf den Hauptachsen keine Tempo-30-Zonen

Verkehrsorientierte Strassen sind «Strassen, die primär auf die Anforderungen des Motorfahrzeugverkehrs ausgerichtet und für eine effiziente Verkehrsabwicklung bestimmt sind, indem sie sichere, leistungsfähige und wirtschaftliche Transporte ermöglichen», heisst es in der Gesetzesdefinition. Auf Durchfahrtstrassen wird also auch weiterhin schneller als 30 Stundenkilometer gefahren werden. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Januar des kommenden Jahres.

So sieht das neue Symbol aus. Die Zahl zeigt an, wie viele Personen sich im Fahrzeug befinden müssen.
PD

Neben Temporeduktionen will der Bundesrat auch Fahrgemeinschaften fördern. Dafür wurde ein neues Symbol für Mitfahrgemeinschaften (Carpooling) eingeführt. Das klingt harmlos, hat es aber in sich. Mit diesem kann angezeigt werden, «dass Fahrbahnen oder Fahrspuren nur von Fahrgemeinschaften benützt werden dürfen oder es kann Fahrgemeinschaften erlaubt werden, auf dem Busstreifen zu fahren.»

Der öffentliche Verkehr dürfe dabei aber nicht behindert werden. Auch ist es möglich, dass Parkplätze nur für Fahrgemeinschaften reserviert werden. Wer alleine oder zu zweit im Auto sitzt, wird künftig also vielleicht öfters im Stau stehen.

Das Wegfallen der Gutachten zum Erstellen einer Tempo-30-Zone werde durch den Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) «sehr begrüsst», heisst es in einer Mitteilung vom Mittwoch. So werden die Gemeinden von «rechtlichen, administrativen und auch finanziellen Hürden» befreit. Die Bevorteilung von Fahrgemeinschaften beurteilt der VCS als «zweischneidig». Grundsätzlich werde auch diese begrüsst, allerdings dürften dadurch der öffentliche Verkehr und die Velofahrer nicht darunter leiden. Daher brauche es «dringend» Anpassungen.

Bussen möglich

Dabei zeigt jeweils eine Zahl an, wie viele Personen sich im Fahrzeug befinden müssen, damit es auf einer speziellen Spur fahren darf. Anforderungen an die Insassinnen und Insassen gibt es keine: Vielköpfige Familien erhalten also ebenso Vortritt wie Büro-Fahrgemeinschaften. Sitzen in einem Auto zu wenige Passagiere, ist das eine Missachtung eines Fahrverbotes oder des Signals «Busfahrbahn» und wird auch entsprechend gebüsst.