Wer seine hinfälligen Eltern pflegt, bekommt wohl bald Geld
Luzernerinnen und Luzerner, die Bedürftige pflegen und betreuen, sollen mit einer Zulage, nicht aber mit einem Steuerabzug entschädigt werden. Dafür hat sich der Kantonsrat am Dienstag bei der Beratung der «Privatpflege- und Betreuungsinitiative» ausgesprochen.
Die Initiative war von der Mitte eingereicht worden. Das Volksbegehren verlangt, dass Personen, die freiwillig und unentgeltlich Hilfsbedürftige pflegen und betreuen, 5000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen können.
Der Regierungsrat arbeitete auf Geheiss des Parlaments einen Gegenvorschlag aus. Dieser sieht vor, dass wer Angehörige pflegt, mit einer Zulage entschädigt wird, sowie Gutscheine für entlastende Angebote erhält. Voraussetzung ist, dass die betreute Person «hilflos» ist und somit eine Hilflosenentschädigung bezieht.
Steuerabzug für Regierung der falsche Weg
In der Debatte vom Dienstag unterstützte verbal keine Fraktion die Initiative, auch die Mitte nicht. Ein Steuerabzug sei, wegen seiner einkommensabhängigen Wirkung, nicht der richtige Weg, um die geleistete Pflegearbeit anzuerkennen, hiess es. Der Kantonsrat stimmte aber noch nicht über die Initiative ab, er wird dies erst nach der zweiten Lesung des Gegenvorschlags tun. Dieser wurde nach erster Lesung mit 88 zu 21 Stimmen gutgeheissen.
Festgeschrieben wird der Gegenvorschlag im kantonalen Betreuungs- und Pflegegesetz. Die Details wird der Regierungsrat in einer Verordnung regeln. Die Zulage dürfte sich auf 800 Franken jährlich belaufen, die Gutscheine sollen einen Wert von 1200 Franken haben. Der Regierungsrat rechnet mit jährlichen Kosten in der Höhe von insgesamt fünf Millionen Franken. Das wäre halb so viel wie die geschätzten Steuerausfälle bei der Annahme der Initiative.
SVP will, dass Freiwilligenarbeit unentgeltlich bleibt
Nein zu Initiative und Gegenvorschlag sagte die SVP. «Sollte ein freiwilliges Engagement nicht freiwillig und unentgeltlich sein?», frage Jasmin Ursprung (SVP). Sie fürchtete, dass das System der Freiwilligenarbeit kaputt gehe.
Ursula Berset (GLP) kritisierte die Zulage, weil sie falsche Anreize schaffe und die Laienarbeit entwerte. Die GLP beantragte, die Zulage aus dem Gegenvorschlag zu streichen. Die Ratsmehrheit wollte davon nichts wissen, weil sonst die zentrale Forderung der Initiative aufgegeben würde.
Der SP war der Gegenvorschlag zu wenig grosszügig. Pia Engler forderte, dass die Auszahlung der Prämie nicht an die Hilflosenentschädigung geknüpft werde. Das lehnte eine Mehrheit ab. Ebenso die Forderung nach einer höheren Zulage von 1200 Franken, weil diese versteuert werden müssten. (sda
Entscheide des Luzerner Kantonsparlaments
Der Luzerner Kantonsrat hat an seiner Sitzung vom Dienstag unter anderemdringliche Vorstösse zur Asylsituation behandelt und dabei ein Postulat von Daniel Rüttimann (Mitte) zu regionalen Asylunterkünften gutgeheissen.Zudem gaben dringliche Vorstösse zum Leistungsangebot des Spitals Wolhusenzu reden. Ein Postulat von Isabella Schwegler (SP) zur Unterstützung vonAgroforstwirtschaftsprojekten wurde mit 72 zu 31 Stimmen abgelehnt, ein ein Postulat von Meta Lehmann (SP) zum Schutz der Wasservögel mit Stimmen teilweise erheblich erklärt, ein Postulat von Daniel Rüttimann (Mitte) zu personalisierten Tickets an Fussballmatches mit 65 zu 44 Stimmen überwiesen, eine Motion von Rahel Estermann (Grüne), welche eine Vergrösserung des Regierungsrats forderte, mit 73 zu 33 Stimmen abgelehnt.
Am Montag hatte der Rat eine Einzelinitiative von Marianne Wimmer (SP) mit 71 zu 41 Stimmen abgelehnt und sich damit gegen ein Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene ausgesprochen. Mit 99 zu 0 Stimmen hatte das Parlament das Stimmrechtsgesetz so angepasst, dass die Demokratie auch in ausserordentlichen Situationen wie einer Pandemie ohne Notrecht funktionieren kann. Gemeinden können dann Urnenabstimmungen statt Versammlungen anberaumen. werden müsste. (sda)