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Feuerwerksverbot: Auch Wettinger Lokalpolitiker wollen der privaten Knallerei den Riegel vorschieben

Vertreterinnen und Vertreter von SP, GLP und EVP fordern den Wettinger Gemeinderat auf, ein Verbot von privatem Feuerwerk zu prüfen – sie reihen sich damit in eine wachsende Bewegung ein.

Feuerwerk: des einen Freud, des anderen Leid.Wie bereits in Baden angestossen, soll auch der Wettinger Gemeinderat ein Verbot von privatem Feuerwerk prüfen. Das fordern einige Mitglieder des Einwohnerrats, wie aus einem Vorstoss hervorgeht, den SP-Einwohnerrätin Annick Grand an der nächsten Einwohnerratssitzung vom 14. November einreichen wird. Vertreterinnen und Vertreter der SP, der GLP und der EVP haben den Vorstoss ebenfalls unterzeichnet.

Lautes Feuerwerk sei schädlich für Natur, Menschen und Tiere, begründen die Unterzeichnenden den Vorstoss. Feuerwerk verursache Feinstaub, der Böden und Gewässer belaste und zur Überschreitung von Luftgrenzwerten führe. Zudem könne das Knallen traumatisierend auf Kriegsflüchtlinge wirken und Hörschäden verursachen, vor allem bei jungen Menschen.

An seiner Sitzung vom 24. Januar dieses Jahres hat der Bundesrat beschlossen, dem Parlament die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» zur Ablehnung zu empfehlen, heisst es im Vorstoss weiter. Dies, weil Kantone und Gemeinden bereits die erforderlichen Rechtsgrundlagen haben, um Feuerwerke einzuschränken. Verschiedene Gemeinden haben diese Rechtsgrundlagen bereits angepasst und privates Feuerwerk (teilweise) verboten. Baden prüft bis Ende Jahr eine Änderung des Polizeigesetzes, um darin ein Feuerwerksverbot für Private festzusetzen (die AZ berichtete). Am öffentlichen Feuerwerk am 1. August hält die Stadt weiterhin fest.

Auch auf kantonaler Ebene wurde bereits ein Postulat eingereicht, das den Regierungsrat bittet, erforderliche Massnahmen zu prüfen, um Menschen und Tiere vor lautem privatem Feuerwerk besser zu schützen. «Wettingen könnte mit gutem Beispiel vorangehen und zeigen, dass es der Gemeinde ernst ist mit dem Umweltschutz», halten die Unterzeichnenden abschliessend fest.(az)