
Die Aargauer Staatsanwaltschaft war mit den Freisprüchen nicht einverstanden und zog diese ans Obergericht weiter. Dieses sprach die beiden Repol-Polizisten nun für schuldig.
Symbolbild: Severin Bigler
Amtsgeheimnisverletzung: Zwei Repol-Polizisten nach anfänglichem Freispruch nun doch verurteilt
Das Aargauer Obergericht hebt die Entscheide des Bezirksgerichts Baden auf und spricht zwei Polizisten der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal für schuldig. Sie sollen geschützte Informationen an Dritte weitergegeben haben. Warum die Urteile nun doch anders ausfallen.
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