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Mann bezahlt Hundetaxe nicht – jetzt muss er fünf Tage in den Knast

Nachdem er die 120 Franken Hundesteuer nicht bezahlt hatte, erhielt ein Wettinger eine Busse über 500 Franken. Doch auch diese bezahlte er nicht. Nun hat das Obergericht eine Ersatzfreiheitsstrafe ausgesprochen. Denn anscheinend hat er ohnehin hohe Schulden.

Wer in der Schweiz einen mindestens drei Monate alten Hund hält, muss diesen bei der zuständigen Gemeindeverwaltung anmelden und die entsprechende Hundesteuer entrichten. In Wettingen beträgt diese jährlich 120 Franken. Sie wird den Hundehaltenden jeweils Anfang des Hundejahres im Mai in Rechnung gestellt. Weil ein Mann diese im vergangenen Jahr nicht bezahlt hat, bestrafte ihn die Gemeinde mit einer Busse von 500 Franken. Ab da nahm eine Geschichte ihren Lauf, die bis vors Obergericht kam.

Denn der Wettinger verzichtete zwar auf eine Einsprache gegen den Strafbefehl, bezahlte jedoch auch die Busse nicht. Die Gemeinde Wettingen beantragte daraufhin bei der Staatsanwaltschaft Baden die Umwandlung der Busse in eine Ersatzfreiheitsstrafe. Diese überwies die Akten ans Bezirksgericht Baden mit dem Antrag, eine Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Tagen auszufällen.

Das Bezirksgericht gab dem Wettinger per Verfügung die Gelegenheit, innert zehn Tagen zum Antrag der Staatsanwaltschaft Stellung zu nehmen. Ebenso wurde er darauf hingewiesen, dass das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben werde, sofern er die offene Busse innert Frist auf das Konto der Finanzverwaltung Wettingen bezahle und dem Gerichtspräsidium Baden die Zahlungsquittung vorlege.

Mann hat Verlustscheine über 35’000 Franken

Wohl geschah aber nichts dergleichen, weshalb das Bezirksgericht zu Beginn dieses Jahres die Umwandlung der Busse in eine Ersatzfreiheitsstrafe verfügte. Nun erhob der Wettinger jedoch Berufung und erklärte sich damit als nicht einverstanden – womit der Fall ans Obergericht gelangte. Er begründete, er habe vergessen, bei der Gemeinde eine Ratenzahlung zu beantragen, und ersuchte um nochmalige Gelegenheit, die Busse über 500 Franken sofort zu bezahlen und den Rest in Raten.

Nochmals erhielt der Mann einen Monat Zeit, die Busse zu bezahlen. Doch es ging weiterhin keine Zahlung bei der Gemeinde Wettingen ein. Im nun vorliegenden Urteil hält das Obergericht folglich fest, dass die Berufung abzuweisen und die Geldstrafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe umzuwandeln sei. Zwar hat der Verurteilte die Busse so nicht mehr zu bezahlen, dafür werden ihm die Kosten des Berufungsverfahrens von 566 Franken sowie die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von 345 Franken auferlegt.

Ob er diese Kosten begleichen kann, ist ungewiss: So weist sein Betreibungsregisterauszug 34 nicht getilgte Verlustscheine aus Pfändungen über knapp 35’000 Franken aus, wie aus dem Urteil hervorgeht.