«Höllenfahrt» auf der A1: Beschuldigter muss sich vor Gericht verantworten
Nach einer durchzechten Nacht in Zürich trifft der junge Mann eine folgenschwere Entscheidung, die ihn vor Gericht führte. Was ist passiert? Der damals 24-jährige Mann feiert im Sommer 2022 in einem Zürcher Club seinen Geburtstag. Mit dabei ein Freund. Sie wollen beide im Hotel übernachten. So der Plan.
Der Freund des 24-Jährigen lernt aber auf der Party eine Frau kennen und verbringt die Nacht bei ihr. Statt sich ins Hotel zu begeben, beschliesst der Dornacher trotz seines hohen Alkoholpegels von über 1,3 Promille ins Auto zu steigen und Richtung Solothurn zu fahren. Eine blöde Idee. Doch das wird nicht die letzte sein.
Auf der A1 auf der Höhe von Wettingen fällt der angetrunkene Fahrer einer Patrouille der Kantonspolizei Aargau auf. Als diese ihn stoppen möchte, flüchtet er. «Die Flucht des Beschuldigten würde ich als ‹Höllenfahrt› bezeichnen», sagt Marc Dellberger, stellvertretender leitender Staatsanwalt. Er habe während seiner Flucht die Geschwindigkeitsbegrenzungen mehrfach massiv überschritten sowie Rotlichter missachtet.
Die Verfolgungsjagd dauert mehr als 10 Minuten. Die Polizei jagt den Fluchtfahrer durch Würenlos, Otelfingen und Regensdorf, bis sie ihn schliesslich am Bahnhof Buchs im Kanton Zürich, wo der 24-Jährige mit seinem BMW in ein Polizeiauto kracht.
Heute, rund eineinhalb Jahre später, muss ich der jetzt 25-Jährige vor Gericht verantworten. Bei der Verhandlung zeigt er sich reuig. Er sagt bei der Verhandlung, dass er seine Tat bereue und habe nichts und niemanden verletzen wollen. Sein gefährliches Verhalten begründete er damit, dass er Angst vor der Polizei gehabt hätte und deshalb geflüchtet sei.
Der junge Mann ist bereits vorbestraft, unter anderem weil er eine illegale Lernfahrt gemacht hat. Die Staatsanwaltschaft forderte mit vier Jahren Gefängnis die Höchststrafe für die begangenen Delikte. Das Gericht spricht den Beschuldigten in allen Punkten schuldig. Weil der Richter aber bessere Zukunftsperspektiven für den jungen Mann sieht, bekommt er 27 Monate Gefängnis teilbedingt, von denen er nur sechs Monate absitzen muss. Der Beschuldigte und sein Anwalt sind mit dem Urteil nicht zufrieden und wollen es nun weiterziehen. (cam)