Wolfabschuss: Albert Röstis Departement geht rechtlich gegen Umweltverbände vor
Der Bund will nicht, dass die Flinte bei den Wolfsjägern im Schrank bleiben muss. Er hat beim Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen Gesuche eingereicht, welche die aufschiebende Wirkung der Beschwerden gegen die Wolfsregulierung in den Kantonen Graubünden und Wallis entziehen sollen. Das hiess es beim Bundesamt für Umwelt (Bafu) auf Anfrage von CH Media.
Dabei geht es um den Streit zwischen den Naturschutzorganisationen und dem Departement von Bundesrat Albert Rösti. Pro Natura, WWF und Birdlife haben mehrere Beschwerden gegen geplante Wolfsabschüsse eingereicht.
In den erteilten Bewilligungen für die Eliminierung ganzer Wolfsrudel sehen die Naturschutzorganisationen geltendes Recht verletzt. Konkret sollen vier der acht durch das Bafu erteilte Abschussverfügungen im Kanton Graubünden und drei der sieben Abschussverfügungen im Kanton Wallis einer juristischen Prüfung durch die Gerichte unterzogen werden.
Neu sind auch präventive Abschüsse möglich
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Nachgang die Abschussbewilligungen für die Dauer des Verfahrens aufgehoben. Die betreffenden Rudel dürfen in dieser Zeit nicht reguliert werden. Präventiv gejagt werden dürfen Wölfe jeweils nur von September bis Ende Januar.
Es ist nicht sonderlich wahrscheinlich, dass die Richter und Richterinnen in St.Gallen bereits in den kommenden Wochen entscheiden – tun sie das nicht, können die Rudel mindestens bis im kommenden Winter nicht dezimiert oder ganz entfernt werden.
Dass so viele Rudel zum Abschuss freigegeben wurden, hängt damit zusammen, dass der Bundesrat am 1. November den ersten Teil des Jagdgesetzes befristet in Kraft gesetzt hat. Gleichzeitig wurde auch die Jagdverordnung entsprechend angepasst. Das ermöglicht neu auch eine präventive Regulierung des Wildtiers.
Ziel des neuen Gesetzes ist, dass das Wachstum des Wolfsbestands in der Schweiz «stark gebremst» werde. (mg)