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Wird der Strom knapp, soll auch am Sonntag und in der Nacht gearbeitet werden

Der Ständerat will, dass bei einer Strommangellage einfacher Nacht- und Sonntagsarbeit bewilligt werden kann. Die Linken wehrten sich dagegen und misstrauten der bürgerlichen Mehrheit.

Wird der Strom knapp, so soll rund um die Uhr gearbeitet werden können. Der Ständerat hat am Dienstag eine Motion von Andrea Gmür-Schönenberger angenommen. Die Luzerner Mitte-Ständerätin möchte damit eine «zeitlich befristete Flexibilisierung des Arbeitsgesetzes». Das klingt harmlos, bedeutet aber vor allem: mehr Nacht- und Sonntagsarbeit.

So könnten «Verbrauchsspitzen gebrochen werden», führte Gmür-Schönenberger aus. Sie will vom Bundesrat, dass er die Möglichkeiten schafft, die Arbeitszeiten im Fall einer Energiemangellage «rasch flexibilisieren» zu können. Heute setzt das Arbeitsrecht die Vorgabe, dass von Montag bis Samstag zwischen 6 Uhr und 23 Uhr bewilligungsfrei gearbeitet werden darf. Bereits heute sind aber Ausnahmen möglich, sie müssen aber gegenüber den kantonalen Behörden begründet werden. Nun gehe es darum, dass bei einer Stromknappheit überall dieselben Massstäbe gelten und diese rasch angewendet werden könnten.

Bleibt der Sonntag «heilig»?

Auch ihr sei «der Sonntag heilig», so Gmür-Schönenberger. Darum betonte sie in ihrem Statement auch mehrfach, dass es sich dabei nur um «befristete Ausnahmen» handle. Das mute schon «etwas merkwürdig» an, misstraute ihr Paul Rechsteiner (SP/SG). Die Motion wolle nichts anderes, als den Sonntag zum «normalen Arbeitstag» machen. Bereits heute gäbe es «taugliche und griffige» Mittel um solche Ausnahmen zu gewähren. «Ich habe grosses Vertrauen in den Bundesrat, dass er – falls es dann nötig ist – rechtzeitig selbst Lockerungen beschliesst», so Rechsteiner.

Auch der Bundesrat stellte sich gegen die Forderung. Sie sei schlicht nicht nötig. Würde sich eine Energiemangellage einstellen, so könnten Betriebe, bei denen «ein öffentliches Interesse» bestehe, sowieso solche Ausnahmebewilligungen bekommen. Hier geht es unter anderem darum, dass stromintensive Betriebe auch nachts, wenn deutlich weniger Strom verbraucht wird, arbeiten könnten. So könnte Stosszeiten umgangen werden.

Ein Misstrauen ist spürbar

Gerade bei der Ratslinken war hauptsächlich ein Misstrauen gegenüber der bürgerlichen Mehrheit spürbar. Die Flexibilisierung der Arbeitszeiten ist seit langem ein Zankapfel im Parlament. Seit längerem beugen sich die Räte über eine Vorlage, die die Flexibilisierung anstrebt – inklusive deutlich höherer Maximalarbeitszeit für gewisse Branchen. Derzeit sind die Beratungen sistiert, da auch der Bundesrat und die Sozialpartner teilweise eine Flexibilisierung anstreben. Dieser Vorschlag sieht für ICT-Betriebe sowie für Dienstleistungsbetriebe in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Treuhand und Steuerberatung Anpassungen vor.

Im Nationalrat hat die FDP einen Vorstoss eingereicht, der will, dass gewisse Branchen nicht mehr an die Höchstarbeitszeit gebunden sind. Mit dieser Abkehr von der Wochen- zur Jahresarbeitszeit soll ebenfalls Strom gespart werden. So steige der Anreiz für «freiwillige temporäre Schliessungen von Produktionsstätten und Betrieben», sind sich die Liberalen sicher. Gerade im Winter könne so Strom gespart, dafür dann aber im Sommer mehr gearbeitet werden. Auch hier werfen Kritiker vor, dass die Strommangellage mehr ein Deckmäntelchen sei, um einer alter Forderung Nachdruck zu verleihen.

Der Vorstoss von Gmür-Schönenberger hat die erste Hürde jedenfalls genommen. Mit 22 zu 11 Stimmen bei 9 Enthaltungen nahm die kleine Kammer die Motion an. Sie geht nun in den Nationalrat. Bis sie dort behandelt wird, dauert es sicher bis zur Frühlingssession.