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Beschwerde abgewiesen: Simon Stocker darf Ständerat bleiben

Erfolg für Simon Stocker: Das Schaffhauser Obergericht lehnt die Beschwerde gegen seine Wahl ab. Dabei ging es um den Wohnsitz von Stocker.

Es war eine der Überraschungen der Wahlen im letzten Herbst: SP-Kandidat Simon Stocker verdrängte im Kanton Schaffhausen den bisherigen parteilosen Ständerat Thomas Minder. Gegen die Wahl ging jedoch eine Beschwerde ein: Stocker habe seinen politischen Wohnsitz am Wahltag nicht in Schaffhausen, sondern in Zürich gehabt. Deshalb müsse stattdessen Minder als gewählt erklärt werden, so der Beschwerdeführer.

Das Schaffhauser Obergericht hat diese Wahlbeschwerde nun abgewiesen, wie aus dem am Mittwoch publizierten Entscheid vorgeht. «Unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände» sei davon auszugehen, dass Stocker «seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort mit der Absicht dauernden Verbleibens im Zeitpunkt der Wahl in Schaffhausen hatte», heisst es imEntscheid.

Dass Stockers Ehefrau und sein Sohn ihren Wohnsitz zu diesem Zeitpunkt (noch) in Zürich hatten, ändere daran nichts. Stocker sei am «Wahltag hinreichend eng mit dem Kanton Schaffhausen verbunden gewesen, um diesen als ‹Abgeordneter des Kantons› bzw. Standesvertreter im Ständerat vertreten zu können». Das Urteil kann noch weitergezogen werden.(mjb)