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Homeoffice passé: Was Grenzgängerinnen und Grenzgänger ab 1. Juli beachten müssen
Wegen Corona gilt bei der Sozialversicherungspflicht eine Ausnahmeregelung – doch diese läuft per Ende Juni aus. Das wirkt sich auf in der Schweiz Arbeitende aus dem Ausland aus. Für sie gilt, dass sie nur noch maximal 25 Prozent von zu Hause aus arbeiten dürfen. Die AZ liefert einen Überblick zu wichtigsten Fragen zur neuen Regelung.
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