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Mieten sinken nicht: Referenzzinssatz verharrt weiterhin bei 1,25 Prozent

Mieterinnen und Mieter müssen weiter auf eine Mietzinsreduktion warten. Der Bund belässt den Referenzzinssatz bei 1,25 Prozent. Letztmals angepasst wurde er im März 2020.

Der hypothekarische Referenzzinssatz bleibt unverändert bei 1,25 Prozent. Dies teilte das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Donnerstag mit. Der Referenzzins beeinflusst die Mietzinsen und wird vierteljährlich anhand des Durchschnitts der Hypothekarzinsen berechnet. Mit dem unveränderten Referenzzinssatz gibt es keinen neuen Senkungs- oder Erhöhungsanspruch der Mietzinse.

Der Referenzzinssatz ist gemäss Bund per Ende Juni gegenüber dem Vorquartal zwar von 1,18 auf 1,17 Prozent leicht gesunken. Kaufmännisch gerundet betrage der Referenzzinssatz jedoch weiterhin 1,25 Prozent, schreibt das BWO. Eine erneute Anpassung erfolge erst, falls der durchschnittliche Zinssatz auf unter 1,13 Prozent sinken oder auf über 1,37 Prozent steigen sollte. Die nächste mögliche Anpassung wird Anfang Dezember bekannt gegeben.

Der hypothekarische Referenzzinssatz liegt damit seit Anfang März 2020 bei 1,25 Prozent. Damals fand die letzte Senkung um einen Viertel Prozentpunkt statt. Davor hatte der Referenzzins bei 1,5 Prozent gelegen. Der Referenzzinssatz gilt für die ganze Schweiz. (mg/abi)