Zöllner beschlagnahmen über 70 Kilo Pilze – die Schweizer Sammler müssen mit einer saftigen Busse rechnen
Die Pilzsaison ist eröffnet. Der heisse Sommer in Verbindung mit Niederschlag war ideal für das Wachstum der Pilze. Das lockt so manchen Sammler und manche Sammlerin in die Wälder. Doch beim Sammeln der Delikatessen gilt es auch, sich an geltende Regeln zu halten. Denn für das Überschreiten der zulässigen Höchstmenge sind mitunter saftige Strafen fällig. Das bekommen nun vier Sammler aus der Schweiz zu spüren.
Am vergangenen Wochenende fanden deutsche Beamte am Grenzübergang zwischen Hohentengen (D) und Kaiserstuhl bei Kontrollen bei Reisenden riesige Mengen verschiedener Pilze. Insgesamt waren es 71 Kilogramm Pilze über der erlaubten Menge für den Eigenbedarf. Das geht aus einer Mitteilung des zuständigen Hauptzollamts Singen hervor.
Mehrere volle Körbe, Tüten und Säcke
Vier Männer im Alter zwischen 48 und 73 Jahren hatten demnach versucht, jeweils zwischen zehn und 29 Kilogramm Pilze, wie den besonders geschützten Steinpilz, über die Grenze in die Schweiz zu bringen. In den Fahrzeugen fanden die Kontrollbeamten mehrere Körbe, Tüten und Säcke voller Pilze, die vorher im Schwarzwald gesammelt worden waren.
«Um die Natur zu schützen, erlaubt das Bundesnaturschutzgesetz nur das Sammeln einer geringen Menge an Pilzen für den persönlichen Bedarf», erklärt Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen. «Als Richtwert galt hier in den letzten Jahren ein Kilogramm frischer Pilze pro Person und Tag. Diese Mengenbegrenzung gilt für jeden Pilzsammler, auch für Personen, die in Deutschland wohnhaft sind.»
Die gesammelten Pilze wurden vernichtet
Die Zöllner des Hauptzollamts Singen erhoben für den Verstoss gegen das Bundesnaturschutzgesetz von den Reisenden Bussgelder in Höhe von zusammengerechnet rund 7200 Euro. Die Pilze sind die Sammler auch los: Eine sinnvolle Verwertung der sichergestellten Pilze sei nicht möglich gewesen, daher seien sie vernichtet worden, heisst es.
Das Hauptzollamt verweist in der Mitteilung auf das Gesetz: «Laut Paragraf 38 Bundesnaturschutzgesetz ist unter anderem die Entnahme einer geringen Menge (ein Kilogramm Pilze pro Person und Tag) für den persönlichen Bedarf erlaubt. Wird diese Mengenbegrenzung überschritten, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Die Ordnungswidrigkeit kann mit Geldbussen bis zu 10’000 Euro, in besonderen Fällen bis zu 50’000 Euro geahndet werden.»