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Schlussprüfung zweimal nicht bestanden: Podologin klagt vor Bundesgericht

Eine angehende Podologin geht juristisch gegen ihre ungenügend bewertete Schlussprüfung vor. Nach mehreren Abweisungen gibt ihr das Bundesgericht nun überraschend Recht.

Der Fall einer angehenden Podologin an der höheren Fachschule Podologie am Bildungszentrum Berufs- und Weiterbildung in Zofingen ist bis vor dem Bundesgericht gelandet. Die Frau bestand die im Rahmen des Diplomexamens durchgeführte praktische Schlussprüfung trotz zweier Versuche nicht. Sie erreichte im zweiten Anlauf nur die Note 3.0.

Gegen die von der Schule verfügte Verweigerung der Promotion zur Podologin HF erhob die Frau Rekurs. Dieser wurde jedoch von der Prüfungskommission abgewiesen, was der Regierungsrat des Kantons Aargau und das Verwaltungsgericht später bestätigen sollten.

Bundesgericht gibt der Beschwerdeführerin Recht

Vor Bundesgericht forderte die Beschwerdeführerin nun, dass ihre abgelegte praktische Schlussprüfung mit mindestens der Note 4.0 zu bewerten sei. Sie monierte, dass die Prüfungskommission im Rekursverfahren aufgrund des Ausstands des Präsidenten aus zwei statt drei Mitgliedern bestanden habe.

In der Tat sieht das Prüfungsreglement für die Kommission drei bis fünf Mitglieder vor. Folglich sei der Anspruch der Beschwerdeführerin auf richtige Zusammensetzung der Behörde verletzt worden, kommt das Bundesgericht zum Schluss. Die Prüfungskommission wird sich nun in ordentlicher Zusammensetzung erneut mit der strittigen Schlussprüfung befassen müssen.

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