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Zofingen unterstützt Gastronomen und Gewerbetreibende auch 2022

Aufgrund der Corona-Pandemie müssen Gassenrestaurants und Verkaufsgeschäfte in Zofingen neu bis am 30. November 2022 keine Konzessionsgebühren für die Nutzung von öffentlichen Flächen bezahlen. Ausserdem ermöglicht ihnen die Stadt Zofingen weiterhin, ihren Aussenbereich bis Ende November 2022 unentgeltlich zu vergrössern. Wer auf diesen Konzessionsflächen in der Altstadt länger als zwei Monate Buden, Hütten oder Festzelte aufbauen möchte, braucht normalerweise eine Baubewilligung. Basierend auf der Covid-Sonderverordnung des Kantons beschloss der Zofinger Stadtrat eine vereinfachte Bewilligungspraxis. So werden erweiterte Gassenkonzessionen oder temporäre Bauten jeweils für zwei Monate bewilligt und dann automatisch und stillschweigend immer um weitere zwei Monate verlängert. Diese Praxis gilt solange die Corona-Situation dies verlangt, längstens jedoch bis am 30. November 2022.

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