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Anklage wegen Mordes: Er tötete einen wehrlosen Obdachlosen und filmte die Tat

Vor Jahresfrist soll ein heute 21-Jähriger einen Obdachlosen in Zürich getötet haben. Die Tat auf dem Heimweg vom Ausgang filmte er mit dem Handy. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes.

Die Stadtpolizei Zürich hat am Sonntagmorgen, 21. September 2021, beim Gemeinschaftszentrum Bachwiesen in Zürich-Albisrieden einen leblosen Mann aufgefunden. Bereits damals gingen die Ermittler von einem Tötungsdelikt aus und verhafteten eine tatverdächtige Person. Nun hat die kantonale Staatsanwaltschaft I ihre Untersuchung abgeschlossen und gegen den heute 21-jährigen Anklage wegen Mordes erhoben. Das teilte die Behörde am Dienstag mit.

Der zum Tatzeitpunkt 20-jährige Schweizer soll laut Anklage auf dem Nachhauseweg vom Ausgang zuerst verschiedene Sachbeschädigungen in der Stadt begangen haben. Danach soll er beim Gemeinschaftszentrum Bachwiesen einen wehrlosen, 66-jährigen Obdachlosen, der in einem Schlafsack im Freien übernachtete, zuerst beleidigt und dann angegriffen haben.

Beschuldigter soll geständig sein

Dabei habe der Angeklagte den Obdachlosen «unter Anwendung von massiver stumpfer Gewalt getötet», wie die Staatsanwaltschaft schreibt. Dieses «äusserst gewalttätige Vorgehen» soll der geständige Beschuldigte überdies mit seinem Handy aufgenommen haben. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Die Staatsanwaltschaft wird die Anträge für das Strafmass bei der Hauptverhandlung stellen, wie sie schreibt. Das Gericht wird dann prüfen, ob die beantragten Sanktionen angemessen sind. (dpo)