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Polizisten stoppen Drängler – für den wird es vor dem Obergericht noch teurer

Ein Autolenker fährt zwischen Bad Zurzach und Kaiserstuhl mehrmals zu nahe auf. Nach seiner Beschwerde gegen das Urteil des Bezirksgerichts hat das Obergericht die Strafe allerdings verschärft. 

Die Kantonsstrasse zwischen Bad Zurzach und Kaiserstuhl weist mehrere lange Geraden, aber auch langgezogene Kurven auf. Autofahrer lassen sich dort regelmässig dazu verleiten, zu schnell zu fahren.

Zum Verhängnis wurde eine Fahrt auf dieser Strasse auch einem heute 45-jährigen Schweizer, Immobilienmakler von Beruf: Im April 2021 fuhr er kurz vor 17 Uhr in Bad Zurzach in besagte Richtung, als er respektive sein Gefährt zufälligerweise zwei Polizisten in ihrem Dienstfahrzeug, einem VW T6, auffiel.

Der BMW schloss erst ausserorts bei erlaubten 80 km/h auf einen anderen BMW vor ihm auf und folgte ihm in Rekingen, nun bei erlaubten 60 km/h, über mehrere hundert Meter lang so dicht, dass maximal zwei Fahrzeuglängen zwischen die beiden gepasst hätten.

Damit nicht genug: Nach einem Überholmanöver auf Höhe Mellikon schloss der Immobilienmakler auf das nächste Fahrzeug vor sich auf, einen Jeep Grand Jerokee. Auch hier wieder so nahe, dass er bei einem plötzlichen Bremsmanöver des vorderen Lenkers keine Chance gehabt hätte, rechtzeitig zu bremsen und eine Kollision zu verhindern.

Polizei stoppt Drängler in Rümikon

Nach einem abgebrochenen zweiten Überholmanöver hatte das Beamten-Duo genug gesehen: Mit Blaulicht stoppten sie den Drängler noch in Rümikon, kurz vor der Gemeindegrenze zu Fisibach. Dem 45-Jährigen flatterte schliesslich ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wegen mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln ins Haus.

Die Geldstrafe von 2700 Franken (30 Tagessätze à 90 Franken) wurde bedingt mit Probezeit von 2 Jahren ausgesprochen. Dazu kam eine Busse von 600 Franken. Allerdings hat eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln, sobald sie rechtskräftig und dem Strassenverkehrsamt als zuständiger Behörde bekannt und bearbeitet wird, den Entzug des Führerausweises von mindestens drei Monaten zur Folge.

Der Drängler wehrte sich erst vor dem Bezirksgericht Zurzach gegen die drohende Strafe, das die Strafe allerdings bestätigte. Dazu kamen nun noch Verfahrenskosten von rund 2500 Franken, einmal abgesehen vom Anwaltshonorar.

Nun ist der BMW-Fahrer auch mit seiner Berufung vor dem Obergericht unterlegen. Dort hatte er sein Anwalt einen Freispruch gefordert mit der Kritik, dass sich die Vorinstanz ohne objektive Beweise und allein auf die Aussagen der Zeugen gestützt habe.

Gericht erhöht Geldstrafe

Das Obergericht aber hält die Aussagen der zwei Polizisten als schlüssig und übereinstimmend im Wesentlichen Geschehensablauf, wie es im schriftlichen Urteil heisst.

Für den Drängler kommt es noch dicker: Das Obergericht bezeichnet das Urteil des Bezirksgerichts nicht nur als sehr milde. Vor allem stützt es sich bei der Berechnung der bedingten Geldstrafe auf die Steuererklärung von 2020, die dem Bezirksgericht nicht vorlag, nimmt eine Tagessatzhöhe von 180 Franken an, was bei 30 Tagessätzen 5400 Franken macht. Ausserdem bestätigt das Obergericht die Busse von 600 Franken und auferlegt dem Immobilienmakler auch die Verfahrenskosten von 3000 Franken.