Durch offene Gartentore entwischt: Ein Hund tötet Hasen, der andere beisst Mann – zwei Halterinnen verurteilt
Im Sommer ist in einer Gemeinde im Bezirk Zurzach ein Hund durch ein Gartentor entwischt und hat sich in Nachbars Garten begeben, wo er ein Kaninchen tödlich verletzte. So wird es in einem Strafbefehl beschrieben, der im Oktober rechtskräftig wurde. Weil sie den Hund nicht ausreichend unter Aufsicht und Kontrolle gehalten hatte, wurde seine Besitzerin wegen Widerhandlung gegen das Hundegesetz verurteilt.
Die 59-jährige Schweizerin hätte ihren Hund entweder mit einer Leine, anderen Führhilfen oder mittels antrainierten Appells so sichern müssen, dass ein Entweichen nicht möglich gewesen wäre, schreibt die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach. Indem sie dies nicht tat, nahm sie «folglich zumindest billigend in Kauf, dass sie ihren Hund nicht unter ihrer ständigen Aufsicht und Kontrolle hatte».
Die Frau erhielt eine Busse von 500 Franken. Inklusive Verfahrenskosten muss sie insgesamt 1000 Franken bezahlen, bei Nichtbezahlung droht ihr eine Freiheitsstrafe von fünf Tagen.
Bereits im April war eine andere Frau aus einer Gemeinde im Zurzibiet wegen Widerhandlung gegen das Hundegesetz und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden. Auch ihr Hund, eine Bulldogge, entkam durch ein offenes Gartentor. Er biss einen Autofahrer in den Unterschenkel, als dieser ausgestiegen war, um den Hund von der Strasse wegzuscheuchen. Der Mann erlitt eine blutende Rissquetschwunde.
Laut der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hätte die Frau den Vorfall verhindern können, wenn sie das Tor geschlossen gehalten und den Hund «pflichtgemäss beaufsichtigt» hätte. Es sei ihr zudem bekannt gewesen, dass ihr Hund eine Gefahr darstellen könne, da er bereits dafür bekannt gewesen sei, manchmal zu schnappen. Zusätzlich wurde die 54-jährige Schweizerin wegen Übertretung des Tierschutzgesetzes verurteilt, da auch drei weitere Hunde durch das offene Tor entwichen waren.
Sie erhielt eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 100 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie eine Busse von 1300 Franken. Inklusive Verfahrenskosten musste sie insgesamt 2152 Franken bezahlen – und erhielt einen Eintrag im Strafregister.