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Heizöl ausgelaufen: Chauffeur kostet unterlassene Kontrolle mehrere tausend Franken

Ein 58-Jähriger befüllte in einer Zurzibieter Gemeinde einen Tank, worauf Heizöl im Erdboden versickerte. Das kommt den Chauffeur nun teuer zu stehen.

Knapp ein halbes Jahr ist es her, als in einer Zurzibieter Gemeinde Heizöl auslief und im Boden versickerte. Ein Schweizer Chauffeur hatte zuvor an diesem Herbstmorgen einen Tank einer Privatperson mit dem flüssigen Brennstoff befüllt. Dabei verliess er sich «irrigerweise», wie es in einem vor kurzem rechtskräftig gewordenen Strafbefehl heisst, auf die Angaben des Liegenschaftseigentümers.

Dieser sagte dem Chauffeur, dass sich nur wenig Heizöl im Tank befinde, was aber nicht korrekt war – tatsächlich war er voller als gedacht. Beim Befüllen trat daraufhin Heizöl in unbekanntem Umfang aus. Dafür wurde der Chauffeur nun rechtskräftig verurteilt.

Zum einen kam es aufgrund dieses Vorfalles zu einem Vergehen gegen das Gewässerschutzgesetz, weil der Mann Ende 50 fahrlässig Stoffe, die das Wasser verunreinigen können, widerrechtlich versickern liess und dadurch die Gefahr einer Verunreinigung des Wassers schuf.

Der Chauffeur handelte laut Badener Staatsanwaltschaft pflichtwidrig, in dem er vor dem Befüllen des Heizöltanks dessen Füllstand nicht kontrollierte. «Hätte er die Kontrolle vorgenommen, so wäre das Überfüllen und das Austreten von Heizöl ins Erdreich vermeidbar gewesen», heisst es im Strafbefehl. «Ohne Kontrolle des Füllstands war das Austreten des Heizöls vorhersehbar.» Weil das Öl austrat und im Erdreich versickerte, sei die Gefahr der Verschmutzung des Grundwassers entstanden, was er hätte bemerken müssen.

Zum anderen kam es zu einer Übertretung des Gewässerschutzgesetzes. Dies, weil es der Chauffeur unterliess, das Austreten des Heizöls umgehend der Polizei oder dem Amt für Umwelt des Kantons zu melden. Dieses hätte das verschmutzte Erdreich zeitnah säubern lassen können, um eine Verschmutzung zu verhindern.

Der Chauffeur muss nun eine unbedingte Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 140 Franken respektive 2100 Franken zahlen. Hinzukommt eine Busse über 500 Franken sowie Gebühren von 600 Franken plus Polizeikosten von 53 Franken. Insgesamt kostet der Vorfall den Chauffeur somit 3253 Franken. Zudem wird das Urteil im Strafregister eingetragen.(sga/cla)