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Zweiter Wahlgang in Aarburg: Anmeldefrist läuft am 19. Februar ab
Weder Karin Schürmann noch Henry Löw haben am Sonntag das absolute Mehr erreicht (das ZT berichtete). Nur gerade mal 18 Stimmen trennten die beiden. Schürmann konnte 500 Stimmen auf sich vereinen, Löw 518. Nun kommt es am Sonntag, 30. März zu einem zweiten Wahlgang. In diesem ist nur wählbar, wer innert zehn Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens zehn Stimmberechtigte angemeldet wird.
Die Anmeldungen müssen bis spätestens Mittwoch, 19. Februar um 12 Uhr auf der Abteilung Zentrale Dienste eintreffen. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig. Wer angemeldet ist, wird auf dem Info-Blatt über die Kandidaten aufgeführt, das allen Stimmberechtigten zugestellt wird.
In diesem Fall ist eine stille Wahl möglich
Werden bis am 19. Februar nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird der/die Vorgeschlagene vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Meldet sich mehr als eine wählbare Person an, kommt es am 30. März zu einem Urnengang. Dann sind nur jene wählbar, die angemeldet und aufgelistet sind – dies im Unterschied zum ersten Wahlgang, wo jede stimmberechtigte Person aufgeschrieben werden kann. Zudem ist für eine Wahl das relative Mehr nötig. Wer am meisten Stimmen macht, ist gewählt.
Die Ersatzwahl des Vize-Stadtpräsidiums bis Ende 2025 (1. Wahlgang) findet anlässlich des Urnengangs vom 18. Mai statt.