Nach drei Jahren: Eine neue Lösung für Brittnaus Grüngutgebühren liegt parat
Den ersten Vorschlag einer Grüngutgebühr, den der Gemeinderat und die Abfallkommission Brittnau beantragt hatten, wies die Gemeindeversammlung vom November 2019 zurück. Er scheiterte, weil der Tarif der Bevölkerung zu teuer war und sie das vorgesehene Handling als zu umständlich empfand. Im Nachgang wurde ein runder Tisch einberufen sowie eine Arbeitsgruppe gebildet. Sie erhielt den Auftrag, eine neue Lösung zu entwerfen – erneut mit Jahres- und Einzelvignetten. Brittnau ist heute eine der letzten Gemeinden in der Region, in der die Grüngutabfuhr und -verwertung noch vorwiegend über die jährliche Grundgebühr pro Haushalt finanziert wird. Das bedeutet: Jede Einwohnerin und jeder Einwohner bezahlt dafür – unabhängig davon, ob sie oder er gar kein oder tonnenweise Grüngut entsorgt.
Dies widerspricht dem im aktuell gültigen Abfallreglement festgeschriebenem Verursacherprinzip – dieses wird auch in der kantonalen Abfallverordnung VVEA vorgeschrieben. «Mit dem beantragten neuen Gebührentarif kann diese Anforderung endlich erfüllt werden», erklärt Vizeammann Christoph Tschupp. Heute würden beachtliche Mengen Grüngut direkt in der Multisammelstelle in Brittnau angeliefert. Da die in die «Grube» angelieferten Kleinmengen auch kostenpflichtig werden sollen, würde sich der wöchentliche Abholdienst laut Tschupp für die Einwohnerinnen und Einwohner lohnen. Das Einsammeln und Abführen sei kostengünstiger als die Bereitstellung von zusätzlichem Personal in der Multisammelstelle.
Mit dem neuen Gebührentarif kann die Anforderung des Verursacherprinzips endlich erfüllt werden.
Christoph TschuppVizeammann Brittnau
Der neue Antrag an die Gemeindeversammlung vom 16. November 2022 basiert auf den Mengen und Kosten der letzten zwei Jahre. Die vorgesehenen Vignetten wie auch die Direktanlieferungen konnten gegenüber dem ersten Vorschlag tiefer angesetzt werden (siehe Tabelle). Im regionalen Vergleich würden Brittnaus Grüngutgebühren zu den günstigsten gehören. Die Grundgebühr pro Haushalt – aktuell 70 Franken – soll neu 25 Franken betragen. Die Kosten für die Kehrichtsäcke und die Sperrgutvignetten bleiben hingegen unverändert – im Vorschlag aus dem Jahr 2019 war die Idee, dass diese gesenkt werden. Der Gemeinderat beantragt, den neuen Gebührentarif ab dem 1. Januar 2023 und die damit verbundene Änderung des Abfallreglements zu genehmigen.
Der Gemeinderat stellt einen Antrag zum zweiten Mal
An der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2022 wurde der Planungskredit von 39’000 Franken für die Erschliessung des Areals für den neuen Werkhof zurückgewiesen. Die Wortmeldung eines Grundeigentümers, der aufgrund des Projekts Nachteile befürchtete, hatte die Stimmberechtigten dazu bewogen. «Die Anliegen des Votanten sind verständlich. Die Erarbeitung dieser Punkte ist Bestandteil der Planungsarbeiten», heisst es in der vorliegenden Botschaft. Zudem habe der Gemeinderat mit den beiden betroffenen Grundeigentümern gesprochen und den Verkehrswert des Baulandes schätzen lassen. Er beantragt den Planungskredit für die Erschliessung nun ein zweites Mal.
Am kommenden Mittwoch wird der Gemeinderat noch einen weiteren Kredit beantragen, betreffend die Liegenschaft am Uferweg 5. Für 380’000 Franken wurde sie im Januar 2016 von der Gemeinde erworben, um Asylsuchende unterzubringen. Laut der Broschüre ist eine Renovation des Gebäudes zwingend; die Heizung, das Dach, die Isolation, die Fenster sowie die Innenräume würden erhebliche Mängel aufweisen. Die Liegenschaft soll laut Kostenschätzung für 386’000 Franken saniert werden.
Weiter beantragt der Gemeinderat die Abrechnung zweier Sonderkredite: Der Kredit von 450’000 Franken für die Sanierung der Pfaffnauerstrasse resultierte in einer Unterschreitung von 88’876 Franken und der Kredit von 90’000 Franken zum digitalen Kanalisationskataster in einer Überschreitung von 93’533.20 Franken. Leistungen, die über den laufenden Unterhalt hätten verbucht werden müssen, seien irrtümlicherweise dem Verpflichtungskredit belastet worden. Ein weiterer Grund seien Mehraufwendungen seitens Bauamt sowie Projektleitung. Da die Aufwendungen in den Jahren 2018 bis 2020 eingetreten sind und die Jahresrechnungen abgeschlossen sind, können sie nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Eine regionale Lösung für die Forstbetriebe
Traktandum 6 behandelt die Entschädigung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen Wald. Die Gemeinden sollen sich am Mehraufwand der Forstbetriebe beteiligen. Die gleiche Vorlage wird auch in Bottenwil behandelt. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf total 493’300 Franken. Diese werden auf die zehn betroffenen Gemeinden verteilt. Für die Gemeinde Brittnau bedeutet das jährliche Kosten von 43’500 Franken.
Schliesslich beantragt der Gemeinderat auch die Bewilligung des Budgets 2023 mit einem gleichbleibenden Steuerfuss von 114 Prozent und einem Verlust von 572’100 Franken auf operativer Ebene. Durch die Entnahme einer Aufwertungsreserve von 379’5000 Franken resultiert ein Aufwandüberschuss von 192’600 Franken.