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Brittnaus Steuerfuss bleibt bei 114 Prozent

Das mutmassliche operative Ergebnis der Gemeinde schliesst 2023 mit einem Verlust von 572100 Franken. Abgestimmt über das Budget wird an der Gmeind vom 16. November.

Das Budget 2023 der Einwohnergemeinde Brittnau basiert auf dem bisherigen Steuerfuss von 114  Prozent und schliesst  mit einem Aufwandüberschuss von 192’600 Franken (ohne Spezialfinanzierungen) ab. Das teilte die Gemeinde am Mittwoch mit. Auf Stufe des operativen Ergebnisses resultiert ein Verlust von 572’100 Franken, doch  unter Berücksichtigung der Entnahme aus der Aufwertungsreserve von 379’500 Franken resultieren die 192’600 Franken. Die Aufwertungsreserve von 7’264’828 Franken (Stand Ende Dezember 2021) wird gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung in den nächsten 18 Jahren getilgt, wobei eine jährliche Kürzung von 21’000 Franken berücksichtigt werden muss. 

Das Ergebnis 2023 wird massgeblich beeinflusst durch Mindererträge im Bereich «Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung» (Wegfall Subventionen Kugelfang Mättenwil) und ein weiterer Minderertrag im Bereich «Bildung» (Wegfall Lehrerlohnanteile Oberstufe der Gemeinden). «Ebenfalls beeinflussen Mehraufwendungen im Bereich «Verkehr und Nachrichtenübermittlung» (vermehrter Gemeindestrassenunterhalt) das Budget», heisst es in einer Pressemitteilung.

Im Bereich «Volkswirtschaft» hat Brittnau künftig Leistungen aus dem Bereich Forstwirtschaft der Ortsbürgergemeinde (unter anderem. Strassen- und Wegunterhalt, Erholungseinrichtungen und Grundwasserschutz) zu übernehmen. Diese neue öffentliche Aufgabe wird mit einem separaten Traktandum an der Gemeindeversammlung vom 16. November behandelt. Das Eigenkapital der Einwohnergemeinde beläuft sich auf über 22 Millionen Franken (per 31. Dezember 2021) und wird bei einem Defizit der Erfolgsrechnung herangezogen.

Gemäss Mitteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres erhält Brittnau aus den unterschiedlichen Finanzausgleichskomponenten einen Beitrag von 603’500 Franken. Dies sind 33’800 Franken mehr als im Jahr 2022. Die Berechnung des Finanzausgleichs basiert jeweils auf den Durchschnittszahlen der drei vorhergehenden Jahre. Die Ausgleichszahlung variiert deshalb von Jahr zu Jahr.

Das Budget der Spezialfinanzierung Wasserwerk schliesst mit einem positiven Ergebnis ab. Die Abwasserbeseitigung weist einen Aufwandüberschuss aus. Im Hinblick auf die im mehrjährigen Finanzplan budgetierten Investitionen wird auf eine Gebührenanpassung in beiden Werken vorläufig verzichtet. Die Abfallwirtschaft weist ebenfalls einen Aufwandüberschuss aus. Die geplanten Veränderungen bei den Gebühren in der Grüngutbewirtschaftung werden an der Gemeindeversammlung vom 16. November traktandiert.

Die geplanten Nettoinvestitionen der Einwohnergemeinde ohne Spezialfinanzierungen belaufen sich auf rund 2,318 Millionen Franken (Planungskredit Neubau Werkhof, Sanierung Schulhausplatz, Sanierung Liegenschaft Uferweg, Sanierung Kantons- und Gemeindestrassen). Bei einer Selbstfinanzierung von 629’900 Franken ergibt dies ein Finanzierungsfehlbetrag von knapp 1,7 Millionen. Dieser Betrag muss rremdfinanziert werden. Beim Wasserwerk stehen Nettoinvestitionen von 545’000 Franken und bei der Abwasserbeseitigung von 410’000 Franken an. Die Finanzierungen beider Spezialfinanzierungen weisen dadurch Finanzierungsfehlbeträge aus. (pd/zt)

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