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Systematische Preisabsprache: Dieser Fall erschütterte vor gut zehn Jahren das Aargauer Baugewerbe

Die Wettbewerbskommission hat 2012 gegen Aargauer Tiefbaufirmen Bussen von vier Millionen Franken wegen Preisabsprachen verhängt. Der Fall beschäftigte die Justiz noch lange – 2021 entschied das Bundesgericht.

Das Bezirksgericht Laufenburg musste sich kürzlich mit dem Fall eines Projektleiters befassen, der Geld entgegengenommen haben soll, um im Gegenzug Aufträge an bestimmte Firmen zu vergeben. Vor einigen Jahren gab es im Aargau noch einen viel grösseren Gerichtsfall im Baugewerbe: 2012 hat die Wettbewerbskommission 17 im Aargau tätigen Unternehmen Bussen von insgesamt vier Millionen Franken auferlegt.

Der Vorwurf: Bei rund 100 öffentlichen und privaten Ausschreibungen von Strassen- und Tiefbauprojekten im Aargau sprachen sich die Firmen ab. Sie vereinbarten, wer den tiefsten Preis verlangen und den Auftrag erhalten sollte. Die Absprachen fanden zwischen 2006 und 2009 statt.

Ein Unternehmen gelangte bis vor Bundesgericht

Für sieben der von der Wettbewerbskommission ins Visier genommenen Firmen reduzierten sich die Sanktionen, weil sie mit den Behörden kooperierten. Die meisten Firmen akzeptierten die Bussen, Cellere (St. Gallen/Aarau), Erne (Laufenburg), Granella (Würenlingen) und Umbricht (Turgi) fochten sie an.

2018 reduzierte das Bundesverwaltungsgericht die Busse gegen die Firmen von total 2,8 auf 1,9 Millionen Franken. Die Beträge beliefen sich neu auf zwischen 26’000 und 1,2 Millionen Franken pro Betrieb. Als einzige focht die Umbricht Gruppe, die sich 2017 mit der Firma Granella unter dem neuen Namen Aarvia zusammenschloss, den Entscheid an. Sie beantragte vor Bundesgericht, der Betrag von rund 1,2 Millionen Franken sei um mehr als die Hälfte zu senken – ohne Erfolg. 2021 bestätigte das Bundesgericht das Urteil der Vorinstanz.

Die Niederlage war mit weiteren Rechnungen verbunden: Neben der Busse von rund 1,2 Millionen Franken wurden der Baufirma auch die Verfahrenskosten von über 50’000 Franken auferlegt. Dazu kamen weitere 10’000 Franken für das bundesgerichtliche Verfahren.

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