Sie sind hier: Home > Aargau > Renten des Staatspersonals steigen trotz Teuerung nicht ‒ und auch der Umwandlungssatz sinkt

Renten des Staatspersonals steigen trotz Teuerung nicht ‒ und auch der Umwandlungssatz sinkt

Das neue Jahr bringt schlechte Nachrichten für Staatsangestellte, die bei der Aargauischen Pensionskasse (APK) versichert sind. Die Teuerung wird bei den Renten nicht ausgeglichen, der Umwandlungssatz sinkt bis Ende 2023 auf fünf Prozent und auf die Guthaben gibt es nur einen Minimalzins von einem Prozent.

2022 war ein schlechtes Börsenjahr, viele Aktien und andere Anlagen verloren an Wert. Das spürt auch die Aargauische Pensionskasse (APK), bei der gut 48’000 Kantons- und Gemeindeangestellte versichert sind. Der Deckungsgrad der APK beträgt Ende 2022 ungefähr 100 Prozent, ein Jahr zuvor lag dieser noch bei gut 108 Prozent. Dank dieser guten Ausgangslage konnte die negative Performance 2022 grösstenteils aufgefangen werden, teilt die Pensionskasse mit.

Die genauen Daten für das Geschäftsjahr 2022 liegen zwar noch nicht vor, dennoch hat der Vorstand der APK bereits einen Entscheid getroffen. Aufgrund der negativen Entwicklung im letzten Jahr werden die Sparguthaben der Versicherten im Jahr 2023 nur mit einem Prozent verzinst. Dies entspricht dem vom Bundesrat festgelegten Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge (BVG).

Rentnerinnen und Rentner erhalten keinen Teuerungsausgleich

Im letzten Jahr lag die Teuerung in der Schweiz bei 2,8 Prozent, das ist der höchste Wert seit Jahren. 2021 lag die durchschnittliche Teuerung bei +0,6 Prozent, in den beiden Vorjahren bei -0,7 Prozent und +0,4 Prozent. Für das Jahr 2023 rechnet die Schweizerische Nationalbank mit einer Teuerung von 2,4 Prozent – in diversen Branchen steigen deshalb die Löhne, wie die AZ im November aufzeigte. Auch jene des Staatspersonals, der Grosse Rat beschloss für sie ein Plus von zwei Prozent.

Für die knapp 14’000 pensionierten Kantonsangestellten gibt es hingegen nicht mehr Geld. Die Pensionskasse prüfe jährlich, ob die laufenden Renten an die Preisentwicklung angepasst werden könnten, heisst es in der Mitteilung. Bei dieser Prüfung müssten die finanziellen Möglichkeiten berücksichtigt werden. Solange die notwendige Wertschwankungsreserve nicht bestehe, sehe das Pensionskassendekret keine Anpassung vor, schreibt die APK. Der Vorstand habe daher beschlossen, «dass 2023 die laufenden Renten nicht erhöht werden».

Umwandlungssatz sinkt auf fünf Prozent ‒ Abfederung geplant

Bis Ende dieses Jahres sinkt der Umwandlungssatz, der die Höhe der jährlichen Rente bestimmt, für APK-Versicherte auf fünf Prozent. Das bedeutet, dass Kantonsangestellte, die 2023 pensioniert werden und ein angespartes Alterskapital von 100’000 Franken haben, eine Jahresrente von 5000 Franken erhalten. Die Senkung wird teilweise ausgeglichen, so erhalten «anspruchsberechtigte Versicherte je 0,625 Prozent ihres Sparguthabens per Ende 2022 und 2023 als Abfederung».

Diese Gutschrift wird gemäss APK-Mitteilung auch in den Jahren 2024 bis 2026 fortgesetzt. Sie beträgt zusätzlich 1,8 Prozent des am 31. Dezember 2023 vorhandenen Sparguthabens. Ein Drittel davon wird erstmals per 31. Dezember 2024 gutgeschrieben, die weiteren Drittel Ende 2025 und Ende 2026. Damit reduziere sich die Umverteilung von Versicherten zu Rentenbeziehenden in den entsprechenden Jahren.

Schreiben Sie einen Kommentar