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Bald gibt es im Aargau Grossratsmitglieder auf Zeit – Stellvertreterregelung wird deutlich angenommen

Die einzige kantonale Vorlage des Abstimmungssonntag hatte es in allen Bezirken leicht. Regierungsrat Dieter Egli ist nicht überrascht.

In Zukunft werden sich Aargauer Grossrätinnen und Grossräte im Rat vertreten lassen können, sollten sie länger ausfallen. Die Stimmbevölkerung hat am Sonntag der Verfassungsänderung, die das möglich macht, zugestimmt. Und zwar deutlich: Mit 64,4 Prozent Ja-Stimmen wurde die Vorlage angenommen, keiner der elf Aargauer Bezirke lehnte sie ab.

Ist ein Parlamentsmitglied zwischen drei und zwölf Monaten abwesend, soll das erste Ersatzmitglied der gleichen Wahlliste einspringen können. Diese Stellvertretung ist während ihrer Zeit im Rat ein vollwertiges Mitglied des Parlaments. Die Vorlage geht auf einen Vorstoss von acht Grossrätinnen zurück, die eine solche Regelung vor allem für die Zeit des Mutterschutzes forderten.

Dieter Egli vom Resultat nicht überrascht

Der Regierungsrat hat die Verfassungsänderung zur Annahme empfohlen. Das Abstimmungsresultat erstaunt den Vorsteher des Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI), Dieter Egli, nicht. Man habe damit gerechnet, sagt er auf Anfrage. Ganz einfach sei es aber nicht gewesen, abzuschätzen, wie die Aargauerinnen und Aargauer über eine Bestimmung befinden werden, die sie ja kaum direkt betrifft. Ein Abstimmungskampf blieb trotz der Ankündigung der SVP im Grossen Rat, die Vertretungsregelung bekämpfen zu wollen, weitgehend aus.

Regierungsrat Dieter Egli, Vorsteher Departement Volkswirtschaft und Inneres, glaubt nicht, dass es bei der Umsetzung der Vertretungsregelung zu Problemen kommen wird.
Severin Bigler

Die Stimmbeteiligung zur Vertretungsregelung lag bei guten 45,7 Prozent. Die Mobilisierung hänge wohl eher mit den beiden nationalen AHV-Vorlagen zusammen, als mit der Brisanz des Themas, glaubt Dieter Egli. Insgesamt ist er froh, hatte es die Vertretungsregelung leicht: «Eine Stellvertreterregelung einzuführen, ist ein sinnvoller Schritt», sagt er. Er glaubt nicht, dass es bei der Umsetzung zu Problemen kommt.

Dennoch sagten die Stimmenden in zehn Aargauer Gemeinden mehrheitlich Nein zur Verfassungsänderung. Am höchsten war die Ablehnung in Wiliberg mit 60,4 Prozent Nein-Anteil – allerdings wohnen in Wiliberg auch nur 139 Stimmberechtigte.

Im grösseren Gontenschwil stimmten 56,25 Prozent der stimmenden Nein, auch in Teufenthal (53,7 Prozent) oder Dürrenäsch (53,6 Prozent) war die Mehrheit gegen Stellvertretungen im Parlament.

Alle Gemeinden mit Einwohnerrat stimmen zu

Am grössten war die Zustimmung in Ennetbaden, wo 80,3 Prozent der Stimmenden ein Ja in die Urne legten. Bergdietikon folgt mit klarem Abstand und 77,7 Prozent Ja-Stimmen, vor Baden und Aarau.

Letztere können jetzt, wie alle Aargauer Gemeinden mit Gemeindeparlament, mit der Verfassungsänderung auch auf Gemeindeebene eine Stellvertretungsregelung einführen. Alle Aargauer Gemeinden mit Parlament stimmten der Regelung zu, Baden dabei am deutlichsten, mit 76,4 Prozent Ja-Stimmen, gefolgt von Aarau (74,4) und Lenzburg (72,8 Prozent). In Wohlen hingegen, das ebenfalls ein Gemeindeparlament hat, stimmten «nur» 61 Prozent einer Stellvertreterregelung für Parlamentsmitglieder zu.

Dass die grösseren Orte der Verfassungsänderung zugestimmt haben, zeigt sich auch im Vergleich zwischen den Bezirken. Im Bezirk Baden hatte es die Vorlage am einfachsten, 69,6 Prozent befürworteten sie, in Aarau waren es knapp 69 Prozent. Klar am schwersten hatte es die Vorlage im Bezirk Kulm, wo lediglich 53,14 Prozent Ja sagten. Am zweitwenigsten Ja-Stimmen gab es im Bezirk Zurzach – dort lag der Anteil bei 60,23 Prozent Ja-Stimmen.

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