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AHV-Reform steht: Nun folgt die Bewährungsprobe

Unbestritten ist nur eines: Es braucht eine Rentenreform – sonst geht dem wichtigsten Sozialwerk der Schweiz das Geld aus. Seit 26 Jahren ist jeder Anlauf gescheitert – zuletzt vor drei Jahren an der Urne. Aus diesem Grund schlug der Bundesrat eine schlanke Reform vor, um die Finanzierung der AHV bis 2030 zu sichern. Dessen wichtigstem Eckpfeiler hatte das Parlament bereits in der Sommersession zugestimmt. Das Rentenalter für Frauen soll schrittweise um ein Jahr auf 65 Jahre erhöht werden.

Knackpunkt blieb lange Zeit die Frage, wie die Erhöhung des Rentenalters bei Frauen kompensiert werden soll, die kurz vor der Pensionierung stehen. Am Mittwoch haben National- und die Ständerat die letzte Differenz ausgeräumt. Strittig war zuletzt die Frage, ob die Rentenzuschläge bei den Ergänzungsleistungen (EL) angerechnet werden. Nein, entschied nun das Parlament. Der Nationalrat hat sich hier durchgesetzt.

Mitte-Partei gab den Ausschlag

Zum Durchbruch verhalf der Reform eine bürgerliche Allianz. Zünglein an der Waage war die Mitte-Partei, die sich bei der letzten Reform noch auf die andere Seite geschlagen und mit der Ratslinken eine Vorlage gezimmert hatte.

Die eigentliche Bewährungsprobe steht der Reform erst noch bevor: Die Vorlage muss vor dem Stimmvolk bestehen. Ein Referendum ist so gut wie sicher. Zu gross ist der Unmut bei SP, Grünen und in gewerkschaftlichen Kreisen. Sie stellen sich nicht nur gegen die Anhebung des Frauenrentenalters, sondern kritisieren auch die «unwürdigen» Ausgleichszahlungen dafür.

Maximal 160 Franken mehr

Im Fokus der parlamentarischen Debatten stand die Ausgestaltung der Zuschläge für die Übergangsgenerationen. Das Parlament hat beschlossen, die ersten neun Frauenjahrgänge zu entschädigen, allerdings sehr unterschiedlich: Abhängig vom Zeitpunkt der Pensionierung soll der Zuschlag zuerst ansteigen, dann stabil bleiben und am Ende wieder sinken.

Abgestuft wird auch je nach Einkommen. Den höchsten Zuschlag von monatlich 160 Franken erhält, wer weniger als 57’360 Franken pro Jahr verdient. 100 Franken sind es für Frauen mit einem Jahreseinkommen bis 71’700 Franken. Darüber gibt es noch 50 Franken mehr. Lässt sich eine Frau frühzeitig pensionieren, wird ihre Rente weniger stark gekürzt als bei Männern. Wer wenig verdient, kann die Rente ohne Kürzungen bereits im Alter von 64 Jahren beziehen,

SNB-Gewinne werden nicht angezapft

Geregelt haben die Räte die Finanzierung. National- und Ständerat lehnen es ab, die Mehrwertsteuer – wie vom Bundesrat beantragt – um 0,7 Prozentpunkte zu erhöhen. Damit würde eine «Steuer auf Vorrat» erhoben, befand die Mehrheit. Das Parlament hat sich für eine Erhöhung um 0,4 Punkte ausgesprochen.

Die Nationalrat wollte auch die Gelder der Schweizerischen Nationalbanken, um die AHV finanziell zu sichern. Im Visier hatte er dabei die Erträge aus den Negativzinsen. Der Vorschlag scheiterte jedoch am Widerstand im Ständerat.

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