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Amateur-Trader verputzt 1,1 Million Franken von Bekannten

Das Luzerner Kriminalgericht verurteilt 63-Jährigen zu zwei Jahren Gefängnis bedingt.

Ein 63-jähriger Mann hat über eine Million Franken verputzt,
die ihm neun Kunden als Anlage anvertraut hatten. Das Luzerner
Kriminalgericht verurteilte ihn wegen gewerbsmässigem Betrug zu
einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren bedingt.

Der Mann hatte 2009 den Entschluss gefasst, mit Devisen und
Rohstoff zu handeln und warb zu diesem Zwecke Kunden an, wie aus
dem Urteil hervorgeht, das am Sonntag veröffentlicht wurde. Diese
fand er im Freundes- und Bekanntenkreis, zudem schaltete er
Zeitungsinserate.

Er stellte den Geldgebern monatliche Renditen von bis zu 10 Prozent
in Aussicht und garantierte 100 Prozent Kapitalschutz. Bei der
Kundschaft gab er sich als erfahrener Trader aus, seine Erfahrung
beschränkte sich laut dem Urteil aber darauf, dass er online
Schulungsunterlagen zum Thema Devisenhandel heruntergeladen und
gelesen und zwei zweitägige Seminare zum Thema Devisenhandel in
Deutschland besucht hatte.

Dennoch vertrauten ihm neun Anleger über einen Zeitraum von drei
Jahren insgesamt 1,1 Millionen Franken an. Davon überwies er
380’000 Franken tatsächlich an Handelsplattformen, allerdings
resultierte bei den Investitionen, nachdem vereinzelt bescheidene
Erträge erwirtschaftet werden konnten, jeweils ein Totalverlust.

Der Beschuldigte sei zu keinem Zeitpunkt in der Lage gewesen, die
versprochenen Erträge nachhaltig zu erwirtschaften. Die restlichen
Kundengelder verbrauchte er direkt für private Zwecke. Laut dem
Gericht ging er planmässig und durchdacht vor. Er machte immer
wieder Falschangaben gegenüber Investoren und missbrauchte deren
Vertrauen. Seine kriminelle Energie sei nicht unerheblich.

Die Probezeit für die bedingte Freiheitsstrafe legte das Gericht
auf zwei Jahre fest. Von einer Ersatzforderung sah es ab, da diese
voraussichtlich uneinbringlich wäre – der Mann, der
zwischenzeitlich von der Sozialhilfe lebte, hat in den letzten
Jahren Verlustscheine von fast 1 Million Franken angehäuft. Das
Urteil ist rechtskräftig.

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