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Asylstreit in Windisch: Drei Familien dürfen zwei Jahre länger in ihren Wohnungen bleiben

Bei einer Verhandlung vor der Schlichtungsstelle ist es zu einer Einigung gekommen: Drei Familien, die in einem Haus wohnen, das der Kanton als Asylunterkunft nutzen will, können dort bleiben. Mit dem Vermieter wurde eine Erstreckung um zwei Jahre ausgehandelt - sonst hätten die Familien Ende Juni ihre Wohnungen verlassen müssen.
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