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Geldwäscherei: Aargauer wird über Dating-App um den Finger gewickelt

Dank beherztem Eingreifen eines Anwohners aus Zofingen konnte ein Einbrecher zu vier Jahren Freiheitsstrafe und Landesverweis verurteilt werden.

Ein 53-jähriger Aargauer hat im Dezember 2020 auf der Dating-App «Badoo» eine Frau unter dem Pseudonym Magali Chelsee kennen gelernt. Die beiden tauschten die Natelnummern aus und schrieben sich bald schon über Whatsapp private Nachrichten.

Die vermeintliche Internetbekanntschaft erzählte bald auch aus ihrem Geschäftsleben und dass sie seit Kurzem eine Boutique aufbaue, die Haushaltsgegenstände verkaufe. Sie habe auch Kunden in der Schweiz, die gerne etwas bei ihr kaufen würden, sie verfüge aber über kein Konto in der Schweiz, und dies sei unabdingbar.

Weil die Geschäfte angeblich rasch abgewickelt werden mussten, stellte der Aargauer sein Konto bei der Credit Suisse als Transferkonto zur Verfügung. Dieses lautet auf seinen Namen und den seiner Noch-Ehefrau, wie es Strafbefehl heisst, der kürzlich rechtskräftig wurde.

Unbekannte bieten Küchenmaschinen und Digitalkameras an

Während gut zwei Wochen wurden ihm nun immer wieder Beträge zwischen 200 und 900 Franken auf dieses Konto überwiesen, insgesamt über 19’000 Franken. Wie ihm dies seine Internetbekanntschaft aufgetragen hatte, leitete der 53-Jährige einen Grossteil des Geldes auf ein Konto in Belgien weiter.

Wie sich dann herausstellte, steckte hinter dem Pseudonym nicht eine an einer Liebesbeziehung interessierte Frau, sondern eine «unbekannte Täterschaft». Unter verschiedenen erfundenen Namen bot diese auf den Internetplattformen «Facebook Marketplace» und «Anibis.ch» Thermomix Küchenmaschinen, Playstations, Apple IPods, Sony Alpha Digitalkameras und Stromgeneratoren zum Verkauf an.

Staatsanwaltschaft wirft Aargauer «bewusste Blindheit» vor

Die Opfer bezahlten die vereinbarten Beträge auf das Konto des Aargauers, dieser leitete sie weiter. Verschickt wurde keines der Geräte. Wie es im Strafbefehl heisst, habe der Beschuldigte «zumindest im Sinne einer bewussten Blindheit» in Kauf genommen, dass die Gelder nicht rechtmässig überwiesen worden seien und aus einem Verbrechen stammen dürften.

An fünf Geschädigte bezahlte der Aargauer insgesamt 3500 Franken zurück. Über 12’400 Franken hatte er aber schon weitergeleitet, als der Internetbetrug aufflog. Etwas mehr als 3100 Franken befinden sich noch auf seinem Konto und werden von der Staatsanwaltschaft eingezogen.

Damit hat der Mann nicht nur blauäugig gehandelt, sondern sich auch der mehrfachen Geldwäscherei schuldig gemacht. Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 340 Franken verurteilt, die Probezeit beträgt zwei Jahre. Zudem muss er eine Busse über 500 Franken berappen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Tagen verbüssen. Mit den Strafbefehlsgebühren und den Polizeikosten kommt ihn das vermeintliche romantische Abenteuer auf 2240 Franken zu stehen.

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