Sie sind hier: Home > Aargau > Corona-Massnahmen: Aargauer Regierung will eine Verschärfung – so weit will sie gehen

Corona-Massnahmen: Aargauer Regierung will eine Verschärfung – so weit will sie gehen

Am Freitag hat der Bundesrat neue Coronamassnahmen in die Konsultation geschickt. Er hat zwei Varianten skizziert. Beide sehen die flächendeckende Einführung der 2G-Regel mit Masken- und/oder Sitzpflicht in Innenräumen vor. Ungeimpfte hätten also keinen Zutritt mehr zu Kinos Restaurants oder Fitnessstudios.

Bei Variante 1 würde überall dort, wo keine Masken- oder Sitzpflicht möglich ist, die 2G-plus-Regel gelten. Das heisst, um beispielsweise im Club feiern zu können, müssten sich auch Geimpfte und Genesene testen lassen. Restaurants wären von der 2G-plus-Regel ausgenommen.

Die Variante 2 sieht Teilschliessungen vor, wo keine Masken- oder Sitzpflicht möglich ist. Restaurants, Clubs, Fitnessstudios oder Hallenbäder müssten beispielsweise schliessen.

Der Aargauer Regierungsrat hat sich am Dienstag an einer ausserordentlichen Sitzung mit den Vorschlägen des Bundesrates befasst. Der Regierungsrat ist «ausdrücklich damit einverstanden, dass weitergehende Massnahmen ergriffen werden, um eine weitere Belastung des Spitalsystems zu vermeiden», heisst es in der Stellungnahme.

Regierung will nur 2G für Thermal- und Hallenbäder

Mit der Einführung der 2G-Regel mit Masken- und Sitzpflicht, wie sie der Bundesrat in der Variante 1 vorschlägt, ist der Regierungsrat einverstanden. Er unterstützt auch eine 2G-plus-Regel für Bereiche, wo keine Masken- oder Sitzpflicht möglich ist, also beispielsweise in Clubs. Die Regierung regt aber an, die Hallen- und Thermalbäder von der 2G-plus-Regel auszunehmen.

Der Weiterbetrieb der Bäder sei für die Bevölkerung aus Sicht der Gesundheitsprävention wertvoll, schreibt der Regierungsrat. Er schlägt stattdessen die 2G-Regel mit Maskenpflicht bis und mit Garderobe vor. In den Nassbereichen beziehungsweise in der Sauna solle auf eine Maskenpflicht verzichtet werden.

Kinos schliessen, wenn Essen und Trinken nicht erlaubt ist

Die vorgeschlagenen Massnahmen in der Variante 2 lehnt der Regierungsrat ab. Er ist also dagegen, dass beispielsweise Restaurants, Bars und Bäder, wo keine Maske getragen werden kann, geschlossen werden. Seine ablehnende Haltung begründet der Regierungsrat in der Stellungnahme nicht weiter.

Dass in Kinos oder an Sportanlässen, auch am Sitzplatz nichts mehr konsumiert werden dürfte, findet der Regierungsrat keine gute Idee. Die Verantwortlichen von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben seien oft auf die Einnahmen aus der Konsumation am Sitzplatz angewiesen.

Der Regierungsrat würde es daher sachgerechter finden, «diese Betriebe mit entsprechender Entschädigung ganz zu schliessen, als ihnen die Konsumation am Sitzplatz zu verbieten».

Regierung begrüsst die Homeoffice-Pflicht

Nebst den beiden Varianten hat der Bundesrat auch Einschränkungen im privaten Bereich vorgeschlagen. Drinnen sollen sich maximal fünf Personen treffen können, wenn eine Person dabei ist, die nicht geimpft ist. Der Regierungsrat findet den Vorschlag gut, allerdings nur als «dringende Empfehlung», weil eine wirksame Kontrolle und Durchsetzung im privaten Bereich kaum möglich sei.

Die Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht hingegen begrüsst der Regierungsrat. Diese werde zu einer Einschränkung der Mobilität führen, was aktuell äusserst wichtig sei. Auch dass an Universitäten und Hochschulen wieder Fernunterricht gelten soll, findet die Regierung richtig.

Keine Gratis-Tests für Ungeimpfte

Das nationale Parlament hatte beschlossen, die Coronatests wieder gratis zu machen. Damit ist der Regierungsrat einverstanden. Aber nur, wenn die erneute Übernahme der Testkosten in direktem Zusammenhang mit der 2G- beziehungsweise der 2G-plus-Strategie stehe. In diesen Bereichen sei die Kostenübernahme «sachgerecht und folgerichtig».

Die Regierung ist aber «dezidiert dagegen, dass der Bund für Testkosten für Ungeimpfte aufkommt, die zum Zweck der Zertifikatserlangung oder im Zusammenhang mit der Reisetestung anfallen».

Zertifikat für regelmässige Tests hängt von Laborkapazitäten ab

Das Parlament will auch, dass Personen, die sich zum Beispiel bei der Arbeit regelmässig testen lassen, ein Covid-Zertifikat erhalten sollen. Die Regierung hält fest, im Aargau würde es wohl bis am 17. Januar dauern, bis die notwendigen Prozesse etabliert seien. Allerdings könne der Kanton das Angebot nicht umsetzen, solange die für das steigende Testaufkommen notwendigen Laborkapazitäten schweizweit nicht zur Verfügung stehen.

Der Bundesrat entscheidet am Freitag über die Verschärfungen.

Schreiben Sie einen Kommentar