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Sitz- oder Maskenpflicht? Wo der Aargauer Regierungsrat strenger ist als der Bundesrat

Die Regierung hat am Freitag die kantonalen Massnahmen auf die nationalen abgestimmt. Essen und Trinken ist im Aargau weiterhin nur im Sitzen möglich. Die Sitzpflicht gilt auch für Aussenbereiche. Auch an der Maskenpflicht an Grossveranstaltungen hält die Regierung fest.

Was gilt eigentlich?

Eine Frage, die im Moment nicht ganz einfach zu beantworten ist. Letzte Woche hat der Kanton Aargau die Coronamassnahmen auf kantonaler Ebene verschärft. Am Freitag kam dann der Bundesrat und hat neue nationale Massnahmen verkündet. So hat der Bundesrat etwa erlaubt, dass in Bars und Clubs auf eine Maske verzichtet werden kann, wenn nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt haben. Die 2G-Regelung hat der Regierungsrat noch am Tag des Bundesratsbeschlusses übernommen und die kantonale Verordnung entsprechend angepasst.

Trotzdem führen die Änderungen auf Bundesebene, die seit Montag gelten, dazu, dass Bund und Kanton in einigen Bereichen gleiche oder ähnliche Bestimmungen haben. Der Regierungsrat hat sich deshalb an seiner Sitzung vom Mittwoch erneut mit der kantonalen Verordnung befasst und neue Beschlüsse gefasst, die Klarheit darüber schaffen sollen, was im Aargau gilt.

Sitzpflicht beim Essen und Trinken bleibt

In Restaurants, Bars, Clubs, Fitnesscentern, Kinos, Theatern sowie an Veranstaltungen, Fach- und Publikumsmessen hält der Regierungsrat an seinen strengeren Regeln fest. Wer etwas isst oder trinkt, muss sitzen. Die Sitzpflicht bei der Konsumation gilt für Innen- und Aussenbereiche.

Einzige Ausnahme: Im Aussenbereich von Märkten (inkl. Weihnachtsmärkten) können Speisen und Getränke angeboten werden, ohne dass eine Sitzpflicht gilt.

Die Sitzpflicht und die Maskenpflicht gilt nicht, wenn der Zugang auf Personen mit einem Geimpft- oder Genesenenzertifikat, also 2G, beschränkt wird.

Maskenpflicht an Grossveranstaltungen

Die zweite Abweichung zu den Bundesregeln betreffen Veranstaltungen. Alle Veranstaltungen ab 300 Personen müssen dem Kanton gemeldet werden. Egal ob sie drinnen oder draussen stattfinden.

Grossveranstaltungen ab 1000 Personen sind bewilligungspflichtig. Ausserdem gilt an solchen Grossveranstaltungen Maskenpflicht in Innenräumen und im Freien. Der Bund sieht eine Maskenpflicht nur bei Veranstaltungen in Innenräumen vor.

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