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Für Isolation, Heizung, Minergie: Aargauer Hausbesitzer sollen neu sogar mit 128 Millionen unterstützt werden

Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) des Aargauer Grossen Rats hat einen Zusatzkredit für das Förderprogramm Energie genehmigt, um Hauseigentümern energetische Massnahmen schmackhaft zu machen. Der Betrag wird von 75,42 Millionen Franken auf 128,22 Millionen Franken aufgestockt. 

Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) des Aargauer Grossen Rats stimmt gemäss Mitteilung des Kantons der Aufstockung der Fördermittel im Gebäudebereich von 75,42 Millionen Franken auf 128,22 Millionen Franken zu. Vom Zusatzkredit wird der Kanton Aargau voraussichtlich rund 21,6 Millionen Franken finanzieren.

Für die Jahre 2023 und 2024 teilen sich Bund und Kanton die erhöhten Kosten des Programms voraussichtlich im Verhältnis von 1,37 zu 1, schreibt der Kanton weiter. Seinen Beitrag am Zusatzkredit von rund 29,6 Millionen Franken finanziert der Bund aus der CO2-Abgabe. Eine Kommissionsminderheit forderte gemäss Mitteilung, den Zusatzkredit auf brutto 74,7 Millionen Franken zu erhöhen und so die gesamten aus dem Kanton Aargau nach Bern fliessenden CO2-Abgaben zurückzuholen.

Eine Mehrheit folgte aber dem Antrag des Regierungsrats und stimmte dem Zusatzkredit von brutto 52,8 Millionen Franken zu. Das Geschäft wird voraussichtlich im November oder Dezember 2022 im Grossen Rat behandelt.

Nachfrage nach Förderungen liegt deutlich über dem Budget

Die Nachfrage nach Förderungen – vor allem für den Ersatz von fossilen Heizungen durch Wärmepumpen – liegt gemäss Mitteilung deutlich über dem Budget und ein Nachfragerückgang wird nicht erwartet. Der vom Regierungsrat beantragte Zusatzkredit soll eine kontinuierliche Weiterführung des Programms ermöglichen. (fan)

Förderprogramm Energie

Mit dem per 1. März 2021 gestarteten Förderprogramm Energie unterstützt der Kanton Aargau die energetischen Massnahmen der Aargauer Hauseigentümerinnen und -eigentümer an der Gebäudehülle und an der Gebäudetechnik. Als Massnahmen an der Gebäudehülle gelten die Isolation von Fassade, Dach, Wand und Boden, die Gesamtmodernisierung eines Gebäudes nach Minergie-Standard und Ersatzneubauten nach dem Minergie-P-Standard. Im Bereich der Gebäudetechnik werden insbesondere der Ersatz von fossilen Heizungen durch Holz- und Pelletfeuerungen, Wärmepumpen und Anschlüsse an ein Wärmenetz sowie solarthermische Anlagen und Wärmenetzprojekte unterstützt.

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