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Diese Forderungen stellt der Hauseigentümerverband an den Kanton

Im September 2020 bekämpften Hauseigentümerverband und SVP an der Urne erfolgreich das neue aargauische Energiegesetz. Zu den abgeschwächten neuen Vorschlägen der Regierung hat der HEV Forderungen. 

Im September 2020 obsiegten Hauseigentümerverband (HEV) Aargau und SVP hauchdünn in der kantonalen Volksabstimmung über das verschärfte neue Energiegesetz gegen alle anderen Parteien und die Regierung. Die Vorlage sah damals unter anderem eine Verpflichtung zur Eigenstromerzeugung bei Neubauten vor, verzichtete aber auf ein Verbot neuer fossiler Heizungen.

Derzeit ist eine deutlich weniger weitgehende Neuauflage des Energiegesetzes in einer Vernehmlassung. Bereits liegt die Stellungnahme des HEV vor. Er räumt ein, die Regierung habe «gewisse Lehren aus dieser Niederlage gezogen». Etwa indem sie jetzt auf eine Pflicht zur Eigenstromproduktion in Neubauten verzichtet. Allerdings seien weitere wesentliche Forderungen nicht berücksichtigt worden, bemängelt der Verband.

HEV verlangt steuerliche Anreize in der Gesetzesvorlage

Die korrekte Bepreisung der Energie setze ausreichend Anreize, um den Umstieg auf erneuerbare Energien zu bewerkstelligen, schreibt der HEV. Dies zeige nicht zuletzt die aktuelle Situation mit den hohen Energiepreisen. Sie bringt viele Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer dazu, den Heizungsersatz zu realisieren – vielfach früher als geplant. Deshalb sagt Jeanine Glarner, Präsidentin des HEV Aargau: «Für Hauseigentümer wären steuerliche Anreize der richtige Weg. Leider fehlen zusätzliche steuerliche Anreize in der Vorlage komplett, obwohl auf Bundesebene diesbezügliche Änderungen im Steuerharmonisierungsgesetz am Laufen sind.»

Die Regierung schlägt weiter vor, dass beim Ersatz eines Wärmeerzeugers in bestehenden Bauten mit Wohnnutzungen diese so auszurüsten sind, dass der Anteil nicht erneuerbarer Energie 90 Prozent des massgebenden Bedarfs nicht überschreitet. Diese Vorschrift lehnt der HEV ab, es brauche hier verschiedene Präzisierungen. Einverstanden ist er mit dem Vorschlag, dass Eigentümer bei nachgewiesener finanzieller Härte oder ausserordentlichen Verhältnissen von dieser Verpflichtung befreit werden sollen. Der Staat dürfe die Hausbesitzer nicht zu einer zusätzlichen Verschuldung zwingen, fordert der HEV dazu.

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