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Rettungsschirm für Stromunternehmen: Nun geraten die Kantone ins Visier

Nach der gehässigen Debatte im Nationalrat hat sich auch der Ständerat erneut mit dem Rettungsschirm für die Strombranche befasst. Er möchte die Eignerkantone stärker in die Pflicht nehmen.

Es geht Schlag auf Schlag: Das Parlament macht vorwärts mit dem Rettungsschirm für die Strombranche. Erst am Dienstag hat der Nationalrat über das Geschäft beraten, am Mittwoch hat sich die ständerätliche Energiekommission darüber gebeugt, und schon am Donnerstag kam es in den Ständerat. Der Hintergrund: Wenn es die Räte schaffen, bis Sessionsschluss über alle Details einig zu werden, kann das Gesetz sofort in Kraft treten.

Während die Debatte am Dienstag im Nationalrat zuweilen gehässig geführt wurde, verlief sie in der «Chambre de Réflexion» bedeutend ruhiger und effizienter. Geschuldet war das wohl auch dem Umstand, dass die Ständerätinnen und Ständeräte bereits eine intensive, fünfstündige Energiedebatte hinter sich hatten.

Ständerat stimmt Boniverbot und mehr Transparenz zu

Die Räte scheinen gewillt, auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. Zwar gibt es noch bestehende Differenzen, doch viele davon sind eher kosmetischer Natur – etwa, wo ein bestimmter Passus im Gesetzestext verankert werden soll.

Bei zwei wichtigen Differenzen ist der Ständerat am Donnerstag dem Nationalrat gefolgt. Erstens soll gegenüber der Bevölkerung mehr Transparenz geschaffen werden. Der Ständerat möchte das aber nur für den Fall, dass sich ein Unternehmen unter den Rettungsschirm begibt. Auch sieht er ein Boniverbot für Manager dieser Konzerne vor.

Ständerat nimmt Eigentümer in die Pflicht

Dabei geht er sogar noch einen Schritt weiter als die grosse Kammer. Der Nationalrat schlägt ein Boniverbot ab Darlehensbezug vor. Nach dem Willen des Ständerates soll es schon früher gelten: Nämlich ab dem Zeitpunkt, an dem ein Antrag auf ein Darlehen gestellt wird.

In die Pflicht nimmt der Ständerat auch die Kantone als Eigentümer der Stromunternehmen. Sollte sich herausstellen, dass sie ihren subsidiären Pflichten ungenügend nachgekommen sind – etwa mit einer Kapitalerhöhung oder der Gewährung eines Darlehens – müssen sie dies nachholen. Ruedi Noser (FDP/ZH) monierte, die Aktionen der betroffenen Kantone bei der Axpo-Rettung seien «gleich Null» gewesen. Das überzeugte auch den Ständerat.

Damit geht das Geschäft mit den letzten Differenzen noch einmal zurück in den Nationalrat. Bereits am Dienstag ist es erneut traktandiert.

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