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Mutterschaft und Militärdienst: Ständerat sperrt sich gegen gleiche Entschädigung

Ungleiche Maximalbeiträge beim Erwerbsersatz sollen nicht beseitigt werden. Das Anliegen weist der Ständerat denkbar knapp ab. Auch von einem vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaub will er nichts wissen.

Maximal 245 Franken bekommen Militärdienstleistende pro Tag als Erwerbsersatz. Wenn sie selbstständig tätig sind, bekommen sie eine Betriebszulage, die einen Teil der laufenden Betriebskosten deckt. Nur höchstens 196 Franken täglich erhalten dagegen frischgebackene Mütter. Auch auf Betriebszulagen haben sie kein Anrecht. So ist es in der geltenden Erwerbsersatzordnung geregelt.

Diese Ungleichbehandlungen von Müttern gegenüber Militärdienstleistenden gilt es zu beseitigen. Das fordern zwei Motionen von SP-Nationalrätinnen. Im ersten Vorstoss geht es darum, den täglichen Höchstbetrag auch für Mütter auf 245 Franken anzuheben. Dies würde jährlich geschätzte 260 Millionen Franken kosten, hielt die ständerätliche Kommission für Gesundheit und Soziales in ihrem Bericht fest. Die zweite Motion forderte Betriebszulagen nicht nur für Militärdienstleistende, sondern auch für Mütter.

Eine Selbstverständlichkeit oder unangebrachte Mehrkosten?

Während die Motion zu den Betriebszulagen am Mittwoch im Ständerat unbestritten war und stillschweigend angenommen wurde, regte sich bürgerlicher Widerstand gegen die höhere Maximalentschädigung. Im Gegensatz zum Militärdienst sei die Mutterschaft freiwillig, sagte Hannes Germann (SVP/SH). Eine analoge Entschädigung sei daher nicht angebracht. Sein Schwyzer Parteikollege Alex Kuprecht verwies auf die Mehrkosten, welche über höhere Lohnbeiträge kompensiert werden müssten.

Unverständnis äusserte Maya Graf (Grüne/BL). Es bestehe eine grobe Ungleichbehandlung zwischen Müttern und Militärdienstleistenden. Diese zu beseitigen, sollte eine Selbstverständlichkeit sein, erklärte Graf.

Es kommt zum Stichentscheid: Der Ratspräsident bodigt die Motion

Der Beschluss des Ständerates fiel denkbar knapp aus und kam nur dank Stichentscheid durch Ratspräsident Thomas Hefti (FDP/GL) zustande. Mit seinem Nein ist die Motion definitiv vom Tisch.

Wenig besser erging es einer anderen Forderung aus der Reihen der Ratslinken: Drei Wochen Urlaub vor der Geburt. Das forderte SP-Nationalrätin Elisabeth Baume-Schneider (SP/JU) in einer Motion. Der zusätzliche vorgeburtliche Urlaub soll zum Mutterschaftsurlaub noch hinzukommen und über die Erwerbsersatzordnung finanziert werden, so der Vorschlag. Auch dieses Anliegen fand im Ständerat kein Gehör.

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