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Forstbetriebe können Aufgaben finanziell nicht mehr alleine stemmen 

Bottenwil entscheidet an der Gemeindeversammlung unter anderem über eine jährliche Entschädigung an den Forstbetrieb.

Der Wald ist für viele Menschen der perfekte Ort, um sich zu erholen. Die Forstbetriebe sind dafür zuständig, dass dort alles in Ordnung ist. Sie erbringen vielfältige Leistungen zugunsten der Gesellschaft und der Wirtschaft. Das wird nun Thema an der Gemeindeversammlung von Bottenwil. Traktandum 2 behandelt die Entschädigung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen an den Forstbetrieb. Hintergrund: Die Leistungen der Forstbetriebe seien oft mit Mehrkosten und/oder Mindererträgen verbunden, welche aktuell nur teilweise oder gar nicht abgegolten werden, heisst es in der vorliegenden Botschaft. Als Beispiele nennt der Gemeinderat den Quellschutz für Trinkwasser, den Schutz vor Naturereignissen oder den Raum für vielerlei Freizeitgestaltungen, Erholung und Pädagogik. «Diese Leistungen können aktuell und auch in Zukunft selbst bei steigenden Holzpreisen durch die Forsbetriebe nicht finanziert werden», heisst es. Nach Auffassung von Bund und Kanton seien die Abgeltungen zwischen den Gemeinden und den Forstbetrieben auszuhandeln. 

Im Bezirk Zofingen haben die Beteiligten eine regionale Lösung gefunden, denn die gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Waldes werden ebenfalls regional, also über die Gemeindegrenzen hinaus, genutzt. Beteiligt sind der Forst Oberaargau, der Forstbetrieb Brittnau, der Forstbetrieb Oftringen, der Forstbetrieb der Ortsbürgergemeinde Aarburg, der Forstbetrieb Region Zofingen, der Forstbetrieb Uerkental, der Forstbetrieb Dörfli Strengelbach und der Forstbetrieb der Ortsbürgergemeinde Vordemwald. 

Verteilschlüssel regelt die Kosten pro Gemeinde

Diese genannten Forstbetriebe bewirtschaften Waldflächen in zehn Gemeinden des Bezirks Zofingen. Die Gemeinden sollen sich künftig beteiligen am Mehraufwand für die Holzproduktion, am Strassen- und Wegunterhalt, an den Erholungseinrichtungen sowie am Grund- bzw. Quellwasserschutz. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf total 493’300 Franken. Diese werden mit einem Verteilschlüssel auf die zehn betroffenen Gemeinden verteilt – 40 Prozent nach Waldfläche und 60 Prozent nach Anzahl Einwohner. Für die Gemeinde Bottenwil bedeutet das jährliche Kosten von 17’600 Franken. 

«Die Leistungen werden im Umfang des gesprochenen Betrages erbracht und mit dem Gemeinderat abgesprochen. Es wird alljährlich ein Rechenschaftsbericht zuhanden des Gemeinderates verfasst», heisst es in der Vorlage an die Gemeindeversammlung. Für die Gemeinden Uerkheim und Bottenwil handle es sich um ein «Nullsummenspiel», da die Waldgrundstücke im Eigentum der Einwohnergemeinden sind. «Der Mehrwert besteht primär darin, dass die Massnahmen und die der Öffentlichkeit zugänglichen Erholungseinrichtungen über die Forstbetriebe hinaus koordiniert werden», so der Gemeinderat. 

ARA Kölliken wird erneuert

Weiter zur Diskussion steht an der Bottenwiler Gemeindeversammlung der Verpflichtungskredit von 76’000 Franken an die ARA Kölliken für das Bauprojekt Ersatz Gebläse, Blockheizkraftwerk, Fällmitteldosierung und Steuerung. Für die Aufgabe der Abwasserreinigung haben sich die Gemeinden Bottenwil, Holziken, Kölliken, Safenwil, Uerkheim, Walterswil SO, Wiliberg, zum Abwasserverband Region Kölliken zusammengeschlossen. Die Kosten für das Bauprojekt belaufen sich auf insgesamt 1,34 Mio. Franken. Diese werden gemäss Kostenteiler auf die Verbandsgemeinden aufgeteilt. 

Zudem will die Gemeinde Bottenwil die Strassenbeleuchtung auf LED umrüsten. Dafür steht ein Verpflichtungskredit von 56’000 Franken auf der Traktandenliste. Diskutiert wird an der Gmeind auch das Budget 2023 mit einem gleichbleibenden Steuerfuss von 119 Prozent. Dieses rechnet mit einem Minus von 288’300 Franken (Budget 2022: 315’600). Gemäss Vorlage steigt der betriebliche Aufwand gegenüber dem Vorjahresbudget um rund 400’000 Franken. Hauptsächlich bei den Beiträgen an Gemeinwesen und Dritte rechnet der Gemeinderat mit massiven Mehrausgaben. Darunter fallen Sozialhilfeausgaben, Besoldungsanteile für Lehrpersonen, Gemeindeanteil an stationäre und ambulante Krankenpflege sowie materielle Hilfe im Asylbereich.

Zum Schluss folgen noch die Kreditabrechnungen von der Renovation der Gemeindeverwaltung sowie vom Investitionsbeitrag zur Sanierung der Weiermattstrasse. Beide Kredite wurden unterschritten.

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