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Kommission für Lärmbekämpfung empfiehlt schärfere Grenzwerte

In der Schweiz sind laut Angaben vom Bundesamt für Umwelt rund eine Million Menschen von schädlichen Lärm betroffen; das ist jede siebte Person. Der Verkehrslärm belastet dabei hauptsächlich die Bewohnerinnen und Bewohner von Städten und Agglomerationen. Die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) sieht diesbezüglich Handlungsbedarf.

Am Donnerstag hat die Kommission einen Bericht veröffentlicht, in dem sie Empfehlungen für eine Aktualisierung und Verschärfung der Grenzwerte für Strassen-, Eisenbahn- und Fluglärm vorlegt. Dies weil die wissenschaftlichen Grundlagen der aktuell geltenden Grenzwerte veraltet seien, so die Begründung der EKLB.

Die Anpassungen fallen je nach Lärmart unterschiedlich stark aus. Für den Strassenlärm empfiehlt die Kommission in reinen Wohngebieten tagsüber einen mehr oder weniger gleich bleibenden Immissionsgrenzwert. Nachts soll der Grenzwert dafür etwa um drei Dezibel (dB) strenger werden, heisst es.

Zunehmende Belästigung durch Eisenbahn- und Fluglärm

Deutlich strengere Grenzwerte sollen künftig für den Eisenbahnlärm gelten sowohl für die Tag- als auch die Nachtperiode. In reinen Wohngebieten soll der Immissionsgrenzwert am Tag um sechs dB und in der Nacht um zwei dB strenger werden.

Auch der Fluglärm soll nach Ansicht der EKLB strengere Grenzwerte erhalten, nämlich um sechs dB tagsüber und je nach Nachtstunde um eins bis drei dB. Die Kommission begründet die Verschärfungen in diesen Bereichen damit, dass die Menschen sich seit einigen Jahrzehnten immer mehr vom Eisenbahn- und Fluglärm belästigt fühlen.

Im Weiteren empfiehlt die EKLB in ihrem Bericht, die Beurteilungszeit für die Nachtperiode für alle Verkehrslärmarten auf den Zeitraum von 22–07 Uhr und damit auf neun Stunden auszudehnen. Gleichzeitig soll die Tagperiode auf den Zeitraum von 07–22 Uhr und damit von 16 auf 15 Stunden verkürzt werden.

Fluglärm: Gesonderte Regelung für Morgenstunde

Die neue Beurteilungszeit der Nachtperiode hat insbesondere Folgen für den Fluglärm: nebst den bisherigen drei Nachtstunden (22–23 Uhr, 23–00 Uhr und 05–06 Uhr) empfiehlt die EKLB zwischen 06 und 07 Uhr neu einen zusätzlichen Einzelstundengrenzwert. Gleichzeitig reagiert die Kommission damit laut eigenen Angaben auf eine Feststellung des Bundesgerichts, wonach die in der Lärmschutz-Verordnung festgelegten Nacht-Grenzwerte für Fluglärm die Menschen am frühen Morgen nicht genügend vor Lärm schützen.

Die EKLB pocht nun auf eine möglichst rasche Umsetzung der Vorschläge. Sie sei sich jedoch bewusst, dass die Umsetzung «zum Teil erhebliche Auswirkungen insbesondere auf die Verkehrsinfrastrukturen und die Siedlungsentwicklung haben kann», heisst es. Diese gelte es detailliert zu untersuchen und angemessen zu berücksichtigen.

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