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SVP-Grossräte fordern Nationalbank-Millionen für die Gemeinden

Die Gemeinden sollen sich mit dem Kanton nicht nur die Lasten und Aufgaben teilen, sondern auch die Hälfte der Gewinnausschüttungen der Nationalbank erhalten.

Für das nächste Jahr rechnet man beim Kanton Aargau mit einer dreifachen Gewinnausschüttung durch die Schweizerische Nationalbank (SNB). Ursprünglich war der Regierungsrat für das Budget 2023 gar von einer vierfachen Ausschüttung ausgegangen. Weil die SNB aber im ersten Halbjahr einen hohen Verlust erlitt, wurde diese Prognose nach unten korrigiert.

Es sind 53 Millionen Franken, die damit voraussichtlich weniger in die Staatskasse fliessen werden. Wie viel es dann tatsächlich sein wird, klärt sich erst Ende Jahr. So oder so kann es der Aargau höchstwahrscheinlich verkraften. Zwar sieht die Regierung für 2023, unter Einberechnung der dreifachen SNB-Ausschüttung, ein Defizit von knapp 200 Millionen Franken vor. Gedeckt werden kann dieses aber mit der Ausgleichsreserve. Denn diese konnte dank hoher Überschüsse in den letzten Jahren auf 782 Millionen Franken angeäufnet werden – auch mit Hilfe der jährlichen SNB-Millionen.

An Mehrfachausschüttungen mitbeteiligen

Diese Möglichkeit haben die Gemeinden nicht, der finanzielle Spielraum sei für viele generell stark eingeschränkt, monieren die SVP-Grossräte Christoph Riner, Emanuel Suter und Hansjörg Erne. Lasten und Aufgaben würden zwar zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt. Doch: «Ziel ist, dass dies nicht nur bei Lasten und Aufgaben der Fall sein soll, sondern auch bei ausserordentlichen Ausschüttungen durch die Nationalbank», schreiben die drei Parlamentarier in einer am Dienstag im Grossen Rat eingereichten Motion. Sie fordern, dass die Gemeinden an Mehrfachausschüttungen der Nationalbank zur Hälfte mitbeteiligt werden.

Wie viel Geld die einzelnen Gemeinden jeweils erhalten sollen, soll sich nach ihrer Einwohnerzahl und dem Steuerfuss richten. Relevant für den Finanz- und Lastenausgleich zwischen den Gemeinden, wären die Ausschüttungen aber nicht, denn: «Sie bleiben schwer prognostizierbar, es muss mit grösseren Schwankungen gerechnet werden.» Zur Anwendung käme die Aufteilung zwischen Gemeinden und Kanton zudem nur dann, wenn die SNB eine Mehrfachausschüttung vorsieht. Bei einer einfachen Ausschüttung könnte der Kanton also weiterhin mit dem ganzen Betrag rechnen.

Vorstoss für Millionen für Flüchtlinge scheiterte 2015

Es ist nicht das erste Mal, dass im Grossen Rat gefordert wird, die jährlichen SNB-Millionen nicht ganz beim Kanton zu belassen, sondern zu verteilen. 2015 verlangten die Grünen, dass ein Zehntel der Ausschüttung an den Aargau dem UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) für die Flüchtlingsbetreuung überwiesen wird.

Der Regierungsrat lehnte das Postulat damals ab, unter anderem mit der Begründung, diese Überweisung komme einer Zweckbindung gleich, wofür es eine gesetzliche Grundlage bräuchte. Zudem war damals die finanzielle Lage des Kantons angespannt, die Gelder der SNB sollten darum für die bestehenden Aufgaben, wie Bildung, Gesundheit, soziale Wohlfahrt, Umwelt oder Sicherheit eingesetzt werden. Die Grünen zogen das Geschäft schliesslich wieder zurück.

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