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Hochansteckende Vogelgrippe bei Wildvogel in Luzern bestätigt

Beim Wildvogelfund in Sursee konnte das Vogelgrippevirus H5N1 nachgewiesen werden. Die verhängten Vorsichtsmassnahmen sind weiterhin zu befolgen. Tote Wildvögel sollen nicht berührt, aber gemeldet werden.

Bei einer Mittelmeermöwe, die am 23. Januar mit für die Vogelgrippe typischen Symptomen am Rand der Altstadt von Sursee gefunden wurde, konnte das Vogelgrippevirus H5N1 positiv nachgewiesen werden, wie die Staatskanzlei Luzern mitteilt.

Da es sich um einen Wildvogelfund handelt und keine Nutzgeflügelhaltungen direkt betroffen sind, ändert sich für den Kanton Luzern an den seit dem 28. November 2022 schweizweit geltenden Massnahmen nichts.

«Es zeigt sich jedoch, dass das Virus auch in der Wildvogelpopulation im Kanton Luzern zirkuliert und die vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verhängten Vorsichtsmassnahmen unbedingt weiterhin zu befolgen sind», heisst es in der Mitteilung. Dazu gehören die Auslaufbeschränkung, der Schutz vor Kontakt mit Wildvögeln, die getrennte Haltung von Hühnern und von Gänsen und Enten sowie Hygienevorschriften.

Tote Wildvögel sollen gemeldet werden

Weiter wurden laut der Mitteilung die dem kantonalen Veterinärdienst bekannten Geflügelhaltungen in der näheren Umgebung des Fundortes direkt über den Fund eines infizierten Wildvogels in der Nähe informiert.

Weitere Details sind auf der Website des Veterinärdienstes Luzern zu finden. Personen, die auf tote Wildvögel stossen, sind gebeten, diese nicht zu berühren und sich an die Polizei, die Wildhut oder die Jagd- und Fischereiaufsicht zu wenden.

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