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Mädchen getötet: 12- und 13-jährige Täterinnen sind zu jung für eine Strafe – in der Schweiz wäre das anders

Der Fall erschüttert über die deutsche Landesgrenze hinaus: Zwei Mädchen im Alter von 12 und 13 Jahren sollen die zwölfjährige Luise erstochen haben. Sie haben gestanden, sind aber nicht strafmündig. In der Schweiz wäre der Fall anders gelagert.

Nur wenige Tage nach der Amoktat in Hamburg mit acht Toten wird Deutschland durch ein noch schwerer fassbares Tötungsdelikt erschüttert: Ein zwölfjähriges Mädchen ist am vergangenen Wochen­ende laut den Ermittlungen der Polizei von zwei Mädchen im ­Alter von 12 und 13 Jahren er­stochen worden. Das teilte der Leitende Oberstaatsanwalt von Koblenz am Dienstag an einer Medienkonferenz mit.

Die beiden mutmasslichen Täterinnen hätten die Tat gestanden. Sie seien jetzt in einem «geschützten Bereich». Wegen ihres Alters seien sie aus Sicht der Justiz strafunmündig und könnten nicht zu einer Strafe verurteilt werden, hiess es an der Medienkonferenz weiter. In Deutschland dürfen Jugendliche erst ab 14 Jahren für Delikte strafverfolgt werden.

Das heisse aber nicht, dass jetzt nichts gemacht werde, betonte der Leitende Oberstaatsanwalt: «Wir legen diesen Fall jetzt in die Hände der Jugendbehörden.» Hintergründe zum Fall und zu den Motiven der Tat nannte der Leitende Oberstaatsanwalt unter Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte der minderjährigen Verdächtigen nicht.

Gefängnis frühestens ab 15 Jahren

In der Schweiz können Straftäter hingegen früher belangt werden. Die Strafmündigkeit beginnt mit dem 10. Geburtstag: Ab diesem Alter können Kinder wegen Verstössen gegen die Strafgesetzordnung angezeigt und verurteilt werden. Zwischen 10 und 18 Jahren gilt das Jugendstrafrecht, das Erwachsenenstrafrecht greift dann mit dem 18. Geburtstag.

Gefängnisstrafen sind aber auch hierzulande für unter 15-Jährige nicht angedacht und überhaupt extrem selten bei Jugendlichen. Für eine schwere Tat kann man ab 15 Jahren (Tatzeitpunkt) für maximal ein Jahr hinter Gittern landen. Bei besonders schwerwiegenden Delikten ab 16 bis zu vier Jahre.

Obduktion gibt Aufschluss

Im Fall Luise seien bei der Obduktion der Leiche in der Rechtsmedizin der Uniklinik Mainz zahlreiche Messerstiche festgestellt worden, teilten die Ermittler mit. Das Mädchen sei in der ­Folge verblutet. Die Tatwaffe oder die Tatwaffen würden weiterhin von der Polizei gesucht.

Die zwölfjährige Luise aus Freudenberg (Nordrhein-Westfalen) war am Sonntag tot in der Nähe eines Radweges auf rheinland-pfälzischem Gebiet unmittelbar an der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen gefunden worden. Das Kind war am Samstagabend als vermisst gemeldet worden. Zunächst sei die Polizei davon ausgegangen, das Mädchen habe sich verlaufen. Doch dann hätten Zeugenbefragungen Hinweise auf ein Gewaltverbrechen gegeben. (dpa/chm)

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