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Mord mit Hammerschlägen: Luzerner Kriminalgericht begründet sein Urteil

2018 hat ein psychisch-kranker Mann in Luzern einen Zimmernachbarn mit einem Hammer so schwer verletzt, dass das Opfer zwei Monate später starb. Das Kriminalgericht attestiert dem Beschuldigten zwar, dass er nicht unbedingt töten wollte, qualifiziert seine Tat aber dennoch als Mord. Allerdings unterschreitet er bei der Strafe aber das vorgesehene Minimum.
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