Nach dem Tod einer Achtjährigen: U-Haft für 30-jährige Frau beantragt
Die Ermittlungen im Fall des toten Mädchens aus dem Könizbergwald schreiten voran. Die Staatsanwaltschaft beantragt am Freitag beim Zwangsmassnahmengericht Untersuchungshaft gegen eine 30-Jährige aus dem Kanton Bern, wie die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland mitteilte. In welcher Beziehung die Frau zum Mädchen steht, teilte sie vorerst nicht mit. Die Ermittlungen zur Todesursache und den Umständen liefen weiter, schreibt sie in einer Mitteilung vom Freitag.
Bereits am Donnerstag gab sie bekannt, dass sie ein Verfahren wegen vorsätzlicher Tötung eröffnet und die Polizei eine Person aus dem Umfeld des Mädchens festgenommen hatte. Sie wollte klären, ob und inwiefern die Person im Zusammenhang mit dem Tod des Mädchens eine Rolle spielt. Dieser Verdacht scheint sich nun erhärtet zu haben.
Das achtjährige Mädchen war am Dienstagabend leblos im Könizbergwald bei Niederwangen gefunden worden. Zunächst war unklar, was genau passiert ist. Die Polizei konnte weder einen Unfall noch ein Verbrechen ausschliessen. (abi)