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Polizei musste in 23 Fällen wegen häuslicher Gewalt ausrücken – die Festtage-Bilanz

Die Kantonspolizei Aargau blickt auf eher ruhige Festtage zurück. So blieben Grossereignisse aus und der Kanton blieb von schweren Delikten verschont.

Generell kann von ruhigen Festtagen gesprochen werden. Die Kantonspolizei Aargau stellte einen Rückgang der Einsätze zwischen dem 24. und 26. Dezember fest, wie es in einer Mitteilung dazu am Dienstag heisst.

Weihnachten ist das Fest, an dem traditionell Familien zusammenkommen und gemeinsam feiern. Obwohl das auch bedeutet, dass viele Personen nicht an ihrem Wohnort waren, gab es keinen Anstieg der Einbrüche. Ausser einer kleinen Serie in Wohlenschwil in der Nacht vom 25. auf den 26., war laut Kantonspolizei keine Region im Aargau stärker betroffen. Ziel von Einbruchsversuchen oder von vollendeten Einbrüchen seien vorwiegend Einfamilienhäuser gewesen.

Dass das gemeinsame Weihnachtsfest mitunter nicht harmonisch abläuft, kommt leider auch immer wieder vor. In insgesamt 23 Fällen musste die Polizei wegen häuslicher Gewalt über die Festtage ausrücken. Glücklicherweise handelte es sich mehrheitlich um kleinere Streitigkeiten innerhalb der Familie, welche die Patrouillen vor Ort beruhigen oder bereinigen konnten.

Kerzen am Christbaum: Sehen schön aus, sind aber auch ein Risiko.
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Beim Umgang mit Kerzen zeigten sich die Aargauerinnen und Aargauer vorbildlich. Erfreulicherweise sind keine Brände im Zusammenhang mit Weihnachtsbäumen oder sonstigen Weihnachtsdekorationen bekannt. Einzig erwähnenswerte Brandereignisse der Weihnachtstage sind laut Kantonspolizei die drei Autos, die in der Nacht auf Samstag in Wettingen brannten, und eine Sitzlounge, die auf einem Balkon in Spreitenbach in Brand geriet.

Auch auf den Strassen blieb es verhältnismässig ruhig, was sicher mit dem milden Wetter und den guten Strassenverhältnissen zusammenhängt. So wurden über die Weihnachtstage im Aargau keine schweren Verkehrsunfälle registriert. Es gab zwar einige kleinere Kollisionen, bei denen es in den meisten Fällen jedoch nur bei Sachschäden blieb. (phh)

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