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Bauunternehmer spekuliert mit Geld aus Covid-Kredit: Aargauer soll Bank um 500’000 Franken betrogen haben

Der Mann verteidigte sich gegen die Vorwürfe. Sein Anwalt argumentierte, dass er nicht habe wissen können, dass Aktienhandel nicht zulässig sei - der Staatsanwalt wirft dem Beschuldigten Absicht vor. Das Urteil steht noch aus. 

In der Coronapandemie erhielten Firmen, die ihren Betrieb schliessen oder reduzieren mussten, Hilfsgelder von Bund und Kanton. Dabei gibt es auch Fälle, in denen Kredite zu Unrecht bezogen wurden. Der Regierungsrat rechnet mit rund 400 Betrugsfällen und einer Deliktsumme von 15 Millionen Franken (die AZ berichtete).

Ein möglicher Covid-Kreditbetrüger stand am Dienstag vor dem Bezirksgericht Kulm. Laut der Anklageschrift hat der 59-jährige Mann im März 2020 unrechtmässig einen Covid-Kredit über 500’000 Franken von seiner Bank erhalten.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, er habe nur einen Teil des Geldes in laufende Rechnungen investiert. 350’000 Franken des Kredits überschrieb der Mann auf sein privates Konto und tätigte damit Aktienkäufe. Dies ist gemäss den Kreditbedingungen, die der Mann unterzeichnete, aber nicht zulässig.

Staatsanwalt: Firma hatte schon vor der Pandemie Probleme

Solche Aktienspekulationen im grossen Stil, argumentierte die Staatsanwaltschaft, seien nicht der Zweck eines Covid-Kredits. Dieser sei dazu gedacht, Unternehmen zu retten, die aufgrund der Corona-Massnahmen drastische Umsatzeinbussen in Kauf nehmen musste. Ausserdem habe es keinen Grund gegeben, das Geld aus dem Covid-Kredit auf das Privatkonto des Unternehmers zu überweisen.

Weiter sagte die Staatsanwaltschaft, dass das besagte Bauunternehmen keineswegs durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sei. Da Baustellen nicht von Schliessungen betroffen waren, konnten sämtliche Projekte des Unternehmens weitergeführt werden.

Die 150’000 Franken, die der Bauunternehmer verwendet hatte, um laufende Rechnungen zu bezahlen, hätten der Firma gefehlt, weil der Beschuldigte schon vor der Pandemie schlecht budgetiert habe, so der Staatsanwalt.

Angeklagter hoffte auf Gewinn durch Covid-Kredit

Der Beschuldigte erklärte, dass er sich erhofft hatte, mit dem Geld aus dem Covid-Kredit an der Börse einen Gewinn erzielen zu können. Weiter sagte der Bauunternehmer aus, dass sein Unternehmen durchaus auch ohne den Kredit hätte überleben können. «Der Kredit hat uns aber schon das Leben leichter gemacht», hielt er fest.

Das Geld, dass er in Aktien investiert habe, hätte er «später» zur Begleichung offener Rechnungen verwenden wollen, so der Angeklagte. Das sei lediglich nicht mehr möglich gewesen, weil das Konto nach den Aktienkäufen gesperrt wurde.

Die Staatsanwaltschaft fordert für den Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Zudem sollen die Aktien, die er mit dem Geld aus dem Covid-Kredit erworben hatte, eingezogen werden. Der Verteidiger des Angeklagten plädierte auf einen Freispruch.

Sein Mandant sei Unternehmer und sich deshalb auch gewohnt, selber zu entscheiden, wie er finanzielle Mittel einsetze. Dass ein Gericht darüber befinden solle, sei aus seiner Sicht anmassend, sagte der Verteidiger. Ausserdem habe der angeklagte Bauunternehmer damals nicht wissen können, dass der Kauf von Aktien mit dem Geld aus dem Covid-Kredit nicht zulässig sei. Das Urteil steht noch aus, es wird schriftlich eröffnet.

Der Bauunternehmer stand nicht nur wegen Covid-Kreditbetrugs vor Gericht, ihm wird auch betrügerischer Konkurs, Pfändungsbetrug sowie ungetreue Geschäftsbesorgung mit Bereicherungsabsicht vorgeworfen. Der Mann soll seine Firma, die er 2009 gegründet hatte, um mehr als eine halbe Million Franken geschädigt haben.

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