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Steuerentlastung, Kaminfeger und Strassenbau: Diese neuen Gesetze gelten ab 1. Januar im Aargau

Im neuen Jahr gibt es einige neue rechtliche Bestimmungen. Über sämtliche Änderungen im Kanton Aargau hat die Staatskanzlei am Dienstag informiert. Ein Überblick.

Änderungen Gebäudeversicherungs- und Feuerwehrgesetz

Die Verantwortung für die Ausbildung aller Angehöriger der Feuerwehren wird formell ganz auf die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) übertragen. Die AGV erhält ausserdem die Befugnis, wichtige Beschaffungsprozesse im Feuerwehrwesen (z. B. Brandschutzbekleidung, Fahrzeuge und allgemeine Ausrüstung) zu optimieren und teilweise zu zentralisieren.

Änderungen Brandschutzgesetz

Das Kaminfegermonopol wird aufgehoben und in die freie Marktwirtschaft überführt. Brandschutztechnische Abnahmekontrollen sowie periodische Kontrollen werden durch risikobasierte Kontrollen nach Bedarf abgelöst. Auch die Pflicht zur Brandschutzbewilligung für gewisse Anlagen wird aufgehoben.

Neu wird die Aargauische Gebäudeversicherung die Tarife für kantonale Brandschutzaufgaben erlassen, die sie je nach Aufwand bei komplexen Brandschutzgesuchen erheben kann.

Aufhebung Dekret über die kantonale Unfallversicherung (UVD) und Anpassung Verordnung Schulunfallversicherung

Der Ausstieg der Aargauischen Gebäudeversicherung aus dem Unfallversicherungsgeschäft erfolgt Ende 2021. Aufgrund der Monopolaufhebung werden zwei bestehende Verordnungen zu einer Verordnung über die Schulunfallversicherung zusammengefasst. Gleichzeitig werden Anpassungen für die künftige Versicherung bei privaten Versicherern vorgenommen.

Änderung Pflegeverordnung

Der Stundensatz für stationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen mit dem Angebot Tages- oder Nachtstrukturen wird von 66.90 Franken auf 68.50 Franken angehoben. Das entspricht einer Erhöhung von 2,4 Prozent und gilt für die nächsten drei Jahre.

Verordnung zur Entschädigung der Spitäler für Vorhalteleistungen

Durch Coronamassnahmen entstanden den Spitälern Ertragsausfälle. Auch führten die Behandlungen der Covid-Patienten sowie die erforderlichen Schutz- und Hygienemassnamen zu Zusatzkosten. Mit der neuen Vorhalteleistungs-Verordnung wird eine Rechtsgrundlage geschaffen, um den Spitälern die aufgrund von Covid-19 entstandenen Ertragsausfälle und Zusatzkosten zu ersetzen.

Steuergesetzrevision

Die Prämienabzüge bei natürlichen Personen werden erhöht.

Mit der Steuergesetzrevision 2022 werden zwei Entlastungen umgesetzt; eine für die natürlichen Personen und eine für die juristischen Personen.

Bei den natürlichen Personen wird der Pauschalabzug für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen erhöht. Bisher betrug der Abzug 4’000 Franken für verheiratete Paare und 2’000 Franken für die übrigen steuerpflichtigen Personen. Ab 1. Januar gilt: 6’000 Franken für Verheiratete und 3’000 Franken für die übrigen steuerpflichtigen Personen.

Bei den juristischen Personen wird die für ertragsstarke Unternehmen relevante obere Tarifstufe reduziert. Die Steuerbelastung wird zwischen 2022 und 2024 gestaffelt auf 15,1 Prozent reduziert.

Die Steuergesetzrevision tritt wegen des Dringlichkeitsbeschlusses durch den Grossen Rat bereits per 1. Januar 2022 in Kraft. Aufgrund des ergriffenen des Behördenreferendums findet aber am 15. Mai 2022 eine Volksabstimmung darüber statt.

Verordnung zum Steuergesetz

Kinderdrittbetreuungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einem Betrag von maximal 10’000 Franken von den Steuern abgezogen werden. Neu legt die Verordnung zum Steuergesetz pauschal fest, dass 10 Prozent der Kinderbetreuungskosten als Lebenshaltungskosten gelten und daher steuerlich nicht abzugsfähig sind. Bislang waren es 25 Prozent.

Kantonsverfassung und Schulgesetz

Mit den neuen Regelungen zu den Führungsstrukturen übernehmen ab 1. Januar die Gemeinderäte die Aufgaben der Schulpflegen. Sie können aber auch mehr Kompetenzen an die Schulleitungen delegieren.

Dekret über die Löhne der Lehrpersonen

Die Lohnansätze für Lehrpersonen werden neu festgelegt. Die Lohnentwicklung wird dabei nicht mehr allein vom Alter der jeweiligen Lehrperson bestimmt, sondern auch massgebend von den beruflichen Erfahrungen abhängen.

Betreuungsgesetz und -verordnung

Die Selbstbestimmung erwachsener Menschen mit Behinderungen soll durch die Gesetzesänderung gestärkt und Fehlanreize bei der Wahl von Betreuungsangeboten für Kinder und Jugendliche sollen beseitigt werden. Aufgrund der Änderungen können bestimmte ambulante Angebote für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Familien finanziert über das Betreuungsgesetz werden.

Strassengesetz und -verordnung

Der Betrag, den die Gemeinden im Strassenbau sparen können, soll sich auf 12 Millionen pro Jahr belaufen. (Symbolbild)

Im Juni hat der Grosse Rat das Gesetz über das kantonale Strassenwesen (Strassengesetz, StrG) in zweiter Beratung einstimmig angenommen. Für die Umsetzung hat der Regierungsrat beschlossen die Kantonsstrassenverordnung zu erlassen (Themen sind unter anderem Strassenbeleuchtung, Beiträge der Gemeinden, Unterhalt und Betrieb).

Die bestehenden Verordnungen zu den Spezialthemen (Innerortsstrecken, Ausnahmetransportrouten, Gebühren, Wanderwege, Vollzug des Strassenverkehrsrechts) werden in der Form von Fremdänderungen angepasst.

Das alte Strassengesetz (Strassengesetz 1969) mit Ausnahme der Bestimmung über die Motorfahrzeugabgaben sowie das Kantonsstrassendekret wird aufgehoben.

Alle Änderungen und neue Gesetze oder Verordnungen

(phh)

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