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Einsprache am Bundesverwaltungsgericht: Warum sich Natalie Rickli gegen einen Entscheid ihres Parteikollegen Jean-Pierre Gallati wehrt

Der Kanton Aargau will die Pflegeeinrichtung «Rückenwind plus» in Zurzach auf die Spitalliste setzen. Das passt der Zürcher Gesundheitsdirektion nicht: Sie erhebt Einsprache gegen den Entscheid. Hintergrund ist der Streit zwischen den Kantonen, wo Patienten behandelt werden und wer die Kosten dafür trägt.

Der Kanton Aargau hat die Pflegeeinrichtung «Rückenwind plus» auf die Spitalliste gesetzt. Damit wäre die Finanzierung des Angebots der Institution in Zurzach, wo vor allem Patientinnen und Patienten mit Querschnittlähmung, Parkinson, Multipler Sklerose und Amyotropher Lateralsklerose (ALS) behandelt werden, finanziell gesichert.

Doch dagegen regt sich Widerstand: Die Zürcher Gesundheitsdirektion hat beim Bundesverwaltungsgericht Einsprache gegen die Aufnahme auf die Spitalliste erhoben, wie die NZZ berichtet. Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) wehrt sich damit gegen einen Entscheid ihres Aargauer Partei- und Amtskollegen Jean-Pierre Gallati.

Jean-Pierre Gallati hat mit seiner Gesundheitspolitik bei seiner Parteikollegin Rickli für Ärger gesorgt.
Bild: Alex Spichale

Die Zürcher Gesundheitsdirektion begründet den Schritt wie folgt: «Der Kanton Aargau schafft ein Angebot in unmittelbarer Nähe zum Kanton Zürich, das auch Zürcher Patientinnen und Patienten nutzen werden.» Zürich will keine Patienten an den Aargau verlieren, das Departement von Rickli ist der Ansicht, dass «der entsprechende Bedarf und die Finanzierung im Kanton Zürich bereits über die Pflegeheime respektive die Pflegeheimfinanzierung abgedeckt sind».

Der Kanton Zürich müsste die Behandlung seiner Patientinnen und Patienten bezahlen, wenn sich diese in einer Pflegeeinrichtung in einem Nachbarkanton behandeln lassen, die auf einer Spitalliste steht.

Kanton Zürich streicht Leistungsaufträge für Aargauer Reha-Kliniken

Der Reha-Streit zwischen Aargau und Zürich beschäftigt auch das Kantonsparlament: Am Dienstag wurde im Grossen Rat ein Vorstoss dazu eingereicht. Titus Meier, Tobias Hottiger (beide FDP) und Clemens Hochreuter (SVP) schreiben: «Insgesamt entsteht der Eindruck, der Kanton Zürich strebe nach rehabilitativer Autonomie und einer Beschränkung ausserkantonaler – Aargauer – Leistungserbringer.»

In der neuen Zürcher Spitalliste von 2023 falle auf, dass die Aargauer Reha-Kliniken verschiedene Leistungsaufträge des Nachbarkantons «nicht (mehr) erhalten haben».

Die drei Grossräte wollen wissen, wie der Regierungsrat die Auswirkungen der Zürcher Rehabilitationsstrategie auf die Rehakliniken im Kanton Aargau beurteilt, «die heute zu einem nicht unbeachtlichen Teil Zürcher Patientinnen und Patienten behandeln». Sie fragen weiter, wie der Regierungsrat auf die Zürcher Rehaplanung und die aktuelle Spitalliste des Nachbarkantons reagiere.

Rehabilitation ist im Aargau ein wichtiger Wirtschaftsfaktor

Die Rehabilitation ist ein wichtiger Wirtschaftszweig im Aargau. Sie erwirtschaftet mehr Geld (283 Millionen Franken im Jahr 2019) als die Landwirtschaft (282 Millionen Franken). 2019 stammten zwei Drittel der behandelten Patientinnen und Patienten aus den umliegenden Kantonen, wobei der Anteil aus dem Kanton Zürich am grössten war.

In Zahlen ausgedrückt ergibt sich folgendes Bild: 2020 kamen 7779 Personen zur Reha-Behandlung in den Aargau und lediglich 891 Aargauerinnen und Aargauer wurden ausserkantonal behandelt.

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