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Ludothek-Liegenschaft soll verkauft, Surtelbach offengelegt werden: Darüber stimmt die Schöftler Gmeind ab

Am Montag, 28. November, entscheidet die Schöftler Stimmbevölkerung unter anderem darüber, ob sie in die Renaturierung des Surtelbachs investieren möchte.

Am 28. November lädt die Gemeinde Schöftland ihre Stimmbevölkerung zur Winter-Gmeind ein. Neben der Genehmigung des Budgets mit einem unveränderten Steuerfuss von 97 Prozent wird insgesamt über mehrere Millionen Franken und zwei Reglemente abgestimmt.

Bereits zu Beginn des Jahres hat sich der Gemeinderat gemäss Botschaft für den Verkauf der Liegenschaft am Schützenmattweg 4 ausgesprochen. Das rund 1700 Quadratmeter grosse Grundstück wurde 2003 für rund 650’000 Franken von der Gemeinde erworben. Nun soll es für knapp 1,2 Millionen Franken an die as zwöi GmbH verkauft werden. Das Architekturbüro ist zurzeit im Schöftler Oberdorf angesiedelt. Geplant sei, das Gebäude abzureissen und ein Wohn- und Geschäftshaus mit sechs Wohneinheiten zu bauen. Zwei davon sollen als Büroräumlichkeiten des Unternehmens dienen.

Wie die Gemeinde mitteilt, lagen insgesamt drei Kaufangebote für die Liegenschaft vor. Ein Interessent zog sein Angebot jedoch zurück. Die Wahl des Gewinners kommentiert die Gemeinde so: «Aus Sicht des Gemeinderates wird der belebte Erneuerungsgedanke der as zwöi GmbH als gewinnbringendere Lösung für alle Beteiligten, nicht zuletzt auch für das Quartier, erachtet.»

Gebiet Surtel/Böhlerstrasse wird aufgewertet

Am teuersten ist das Revitalisierungsprojekt Surtelbach inklusive integrierter Teilprojekte. Hier stimmt das Stimmvolk über einen Kredit in der Höhe von 6,82 Millionen Franken ab. Damit soll das Gebiet Surtel/Böhlerstrasse «landschaftlich, ökologisch und landwirtschaftlich aufgewertet werden», so der Gemeinderat. Das Projekt wird vom Kanton begleitet und subventioniert. «Die Subventionszahlungen von Bund und Kanton betragen in etwa 60 bis 70 Prozent des Bruttokredits», heisst es.

Die aktuellen Leitungen wurden im Jahr 2010 untersucht. Bereits dann entdeckte man beispielsweise Schäden. Die Bachleitung und das Drainagesystem sollen deshalb saniert werden. «Gemäss Gewässerschutzgesetz dürfen Fliessgewässer nicht überdeckt oder eingedolt werden», hält der Gemeinderat fest.

Grundsätzlich soll der Surtelbach, der auf einer Länge von rund 1,6 Kilometern komplett eingedolt ist, nun offengelegt werden. Dies geschieht, bei einer Annahme des Projekts durch die Gmeind, entlang der Strassen und Wege am Rande der bestehenden Landwirtschaftsflächen. «Die Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzung kann damit auf ein Minimum reduziert werden.»

Das Projekt sieht gemäss Gemeinderat zudem eine Anhebung des Geländeniveaus auf die Höhe der Böhlerstrasse vor. Anschliessend ist es für «vielseitige landwirtschaftliche Produktion sehr gut geeignet».

Zwei Jahre nachdem die Arbeiten abgeschlossen sind, wird die Auffüllung des Baches auf Neophyten erstmals untersucht. Die definitive Abnahme durch den Kanton erfolgt nach drei Jahren.

Elektrizitäts- sowie Friedhofsreglement werden angepasst

Weiter stimmt die Gmeind über die Kanalisationsverlegung Wallenhof ab. Für das Projekt ist ein Verpflichtungskredit über 295’000 Franken nötig. Der Gemeinderat legt zudem ein revidiertes Elektrizitätsreglement vor. Dies unter anderem im Zusammenhang mit dem neuen Datenschutzgesetz des Bundes und unter Berücksichtigung der Entwicklungen im Bereich Elektromobilität.

Auch das Bestattungs- und Friedhofsreglement wird angepasst. Die aktuelle Version stammt aus dem Jahr 1983. Neu soll zum Beispiel die Ruhefrist für sämtliche Grabarten von 25 auf 20 Jahre reduziert sowie der Gebührentarif angepasst werden. Letzterer wurde zuletzt im Jahr 1996 angepasst.

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