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Pakistanerin wirft einem Mann vor, er habe sie vergewaltigt – bestraft wird aber die Frau

Weil sich die Anschuldigung der 19-Jährigen als falsch erwies, wurde sie von der Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Zudem muss die Frau eine Busse von 500 Franken und die Strafbefehlsgebühren von 1000 Franken bezahlen

Im Frühling dieses Jahres meldete sich eine 19-jährige Pakistanerin bei der Kantonspolizei in Zofingen und sagte aus, sie sei in der Nacht zuvor von einem 22-jährigen Landsmann vergewaltigt worden. Er habe sie an seinem Wohnort eingesperrt, danach sei es zu gegen ihren Willen zu Oral- und Geschlechtsverkehr gekommen.

Der Beschuldigte wurde am gleichen Tag festgenommen und einen Tag später wieder aus der Haft entlassen. Gut eine Woche später teilte die Frau der Polizei telefonisch erneut mit, der Geschlechtsverkehr habe gegen ihren Willen stattgefunden. Noch am selben Tag kontaktierte die Pakistanerin die Polizei erneut und sagte diesmal, der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich gewesen.

Sprachliches Missverständnis oder zweite Hochzeit des Mannes?

Dies bestätigte sie zwei Tage darauf und sagte bei einer erneuten Befragung durch die Polizei, es habe keine Vergewaltigung stattgefunden. Als Begründung für die falsche Anschuldigung brachte die Frau zunächst ein sprachliches Missverständnis zwischen ihr und der Polizistin vor. Später führte sie aus, sie sei wütend gewesen auf den Mann, weil dieser eine zweite «Nikka» – eine Hochzeitszeremonie – mit einer anderen Frau gemacht habe.

Die Staatsanwaltschaft verurteilte die heute 20-jährige Frau wegen falscher Anschuldigung zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 30 Franken. Bezahlen muss die Pakistanerin eine Busse von 500 Franken und die Strafbefehlsgebühr von 1000 Franken.

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