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Diese Corona-Regeln gelten ab heute Montag

Aufgrund der hohen Auslastung der Intensivstationen sowie der schnellen Ausbreitung der neuen Omikron-Variante hat der Bundesrat die Massnahmen verschärft. Das gilt ab heute Montag.

2G mit Masken- und Sitzpflicht

Wo zurzeit in Innenräumen die 3G-Regel gilt (Zugang für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen), gilt künftig die 2G-Regel (Zugang nur für geimpfte und genesene Personen). Dies betrifft Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe sowie Veranstaltungen. Damit wird der Druck auf die ungeimpfte Minderheit weiter erhöht. Das Zertifikat nach einem negativen Test verliert im Inland weitestgehend seinen Nutzen. Mit der neuen Regel wird das Risiko reduziert, dass nicht immunisierte Personen infiziert werden. Sie geben das Virus leichter weiter und erkranken deutlich häufiger schwer. Zusätzlich gilt an diesen Orten weiterhin eine Maskenpflicht und eine Sitzpflicht bei der Konsumation. Für Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen draussen gilt weiterhin die 3G-Regel.

2G+ für Discos und Aktivitäten ohne Masken

Wo weder das Maskentragen noch eine Sitzpflicht möglich ist, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Diese Regel gilt einerseits für Discos und Bars, andererseits für Sport- und Kulturaktivitäten von Laien, wenn keine Maske getragen wird, wie etwa Blasmusikproben. Sie gilt nicht für Jugendliche bis 16 Jahre. Dank der zusätzlichen Testpflicht wird sichergestellt, dass keine infektiösen Personen an einer Veranstaltung ohne Masken- und Sitzpflicht teilnehmen.

Nach der Konsultation wurde diese Regel ergänzt: Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen. Betriebe und Veranstaltungen, die der 2G-Regel unterstehen, können freiwillig 2G+ anwenden und damit auf die Masken- und die Sitzpflicht verzichten.

Einschränkung privater Treffen drinnen

Der Bundesrat hat für privaten Treffen in Innenräumen Einschränkungen für nicht immunisierte Personen beschlossen. Sobald eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist, dürfen sich nur noch zehn Personen treffen. Kinder werden mitgezählt. Ursprünglich wollte die Landesregierung, dass sich Personengruppen nur noch maximal zu fünft versammeln dürfen, sobald jemand ohne Immunschutz (also ohne die 2G) dabei ist. Sind alle Personen ab 16 Jahren geimpft oder genesen, gilt drinnen eine Obergrenze von 30 Personen. Draussen gilt weiterhin eine Obergrenze von 50 Personen.

Home-Office-Pflicht

Der Bundesrat führt zudem die Home-Office-Pflicht wieder ein, um die Kontakte zu reduzieren. Ist das Arbeiten vor Ort notwendig, gilt in den Räumlichkeiten, in denen sich mehr als eine Person aufhält, weiterhin eine Maskenpflicht.

Maskenpflicht auf Sekundarstufe II

Neben den repetitiven Tests ist die Maskenpflicht eine zentrale Massnahme, um die Viruszirkulation in den Schulen zu reduzieren. Auf Sekundarstufe II wird eine Maskenpflicht vorgeschrieben. Der Bundesrat empfiehlt den Kantonen zudem dringend, die Maskenpflicht auch in den tieferen Stufen einzuführen. Viele Kantone haben dies bereits getan. Der Bundesrat empfiehlt zudem den Kantonen, an den Schulen repetitive Tests durchzuführen, um Infektionsketten rasch zu unterbrechen.

Der Bundesrat verzichtet auf die Einführung des Fernunterrichts, weil sehr bald Semesterferien sind. Für die Tertiärstufe (höhere Berufsbildungen und Hochschulen) sowie für bestimmte Bildungsangebote und Prüfungen gilt neu eine 3G-Pflicht; für Weiterbildungen gelten die normalen Veranstaltungsregeln.

Empfehlung, nicht-dringliche Eingriffe zu verschieben

Der Bundesrat empfiehlt zudem den Kantonen dringend, nicht-dringliche Eingriffe in den Spitälern zu verschieben, um das Gesundheitspersonal zu entlasten. Sollte sich die Lage in den nächsten Tagen oder Wochen rasch verschlechtern, ist der Bundesrat in der Lage, schnell auf die neue Situation zu reagieren.

Bestimmte Testkosten für Zertifikat werden wieder übernommen

Der Bundesrat hat zudem beschlossen, dass künftig die Kosten von gewissen Covid-19-Tests, die zu einem Covid-Zertifikat führen, wieder übernommen werden. Damit setzt er einen Beschluss des Parlaments im Covid-19-Gesetz um. Bezahlt werden sollen Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests.

Nicht bezahlt werden Selbsttests sowie Einzel-PCR-Tests und Antikörpertests. Weiterhin übernommen werden die Kosten von Einzel-PCR-Tests bei Personen mit Krankheitssymptomen, bei Kontaktpersonen und nach positiven Poolproben. Das neue Testkostensystem gilt bereits seit Samstag. Ab dem 17. Januar 2022 müssen zudem alle, die an repetitiven Tests teilnehmen, ein Testzertifikat erhalten können.

Nur noch ein Test bei der Einreise bei geimpften und genesenen Personen

Nach Konsultation der Kantone hat der Bundesrat zudem das Testregime bei der Einreise angepasst, ebenfalls gültig ab heute Montag. Vor der Einreise in die Schweiz werden neben PCR-Tests, die nicht älter als 72 Stunden sind, auch Antigen-Schnelltests akzeptiert, die nicht älter als 24 Stunden sind. Auf die Pflicht eines zweiten Tests 4 bis 7 Tage nach der Einreise in die Schweiz wird bei geimpften und genesenen Personen verzichtet.

Die neuen Regeln gelten ab heute Montag und sind bis am 24. Januar 2022 befristet. Damit gibt es für Personen ohne Immunschutz nur eine sehr kurze Gnadenfrist.

Kantone sehen Handlungsbedarf, Parteien zeigen Verständnis

Bereits in der Vernehmlassung wurde die nun gewählte «Variante 1» deutlich favorisiert. Der zweite Vorschlag der Landesregierung hätte in vielen Bereichen eine Schliessung bedeutet. Der Widerstand der Kantone gegen diesen teilweisen Lockdown war aber gross. Bis auf ganz wenige Ausnahmen sahen die Stände aber allesamt Handlungsbedarf. Auch die Parteien reagierten mit Verständnis auf die Verschärfungen – mit Ausnahme der SVP. Die Wirtschaft störte sich an der Homeoffice-Pflicht.

Die Schweizer Medien beurteilen die neuesten Corona-Massnahmen des Bundesrat zwar als einschneidend, aber vorübergehend auch als alternativlos. Es gibt aber auch kritische Stimmen.(dam/mg/abi)

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