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Toter Bub in Zürich: Staatsanwaltschaft eröffnet drei Strafverfahren

Die Zürcher Justiz hat wegen des Todes eines Fünfjährigen am Escher-Wyss-Platz in Zürich drei Strafverfahren eingeleitet. Verdacht bestehe bei zwei Autofahrern und einem Lastwagenchauffeur. 

Am 21. Dezember wurde am Zürcher Escher-Wyss-Platz ein fünfjähriger Bub tot in der Nähe der Tramgeleise aufgefunden. Gestorben ist das Kind mutmasslich durch einen Verkehrsunfall. Von einem fehlbaren Fahrzeuglenker fehlte aber jede Spur.

Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft drei Personen im Verdacht: Zwei Autofahrer und einen Lastwagenchauffeur. Bereits vor Weihnachten sei gegen jeden der drei Verdächtigen ein Strafverfahren eröffnet worden, sagte Erich Wenzinger, Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft, am Mittwoch auf Anfrage von CH Media.

Es bestehe zwar bei allein drei Personen ein konkreter Verdacht, der genaue Unfallhergang sei aber noch nicht geklärt, betonte der Sprecher in dem Beitrag und verwies auf die Unschuldsvermutung. (kä/wap)

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