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Statt einer Busse gibts für Andreas Glarner 3600 Franken Entschädigung

Vor einem Monat wurde SVP-Nationalrat Andreas Glarner vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen. Das Bezirksgericht Bremgarten sah einen Facebook-Post, in dem Glarner den Wettinger Musiker Reto Spörli als Heuchler bezeichnet hatte, als nicht strafbar. Nun ist das Urteil rechtskräftig.

Fast fünf Jahre lang lagen Andreas Glarner, SVP-Nationalrat aus Oberwil-Lieli, und Reto Spörli, Musiker und Produzent aus Wettingen, miteinander im Clinch. Zuletzt trafen sich die beiden Kontrahenten am 19. Januar vor dem Bezirksgericht Bremgarten – dort wurde Glarner vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen. Der Politiker hatte den Musiker auf Facebook als Heuchler bezeichnet.

Spörli sagte nach der Verhandlung, er behalte sich einen Weiterzug des Urteils ans Aargauer Obergericht vor. Darauf hat der Musiker nun aber verzichtet. Damit ist der Freispruch für Glarner rechtskräftig, wie der Nationalrat der AZ mitteilt.

Kontrahenten zeigten sich wegen Facebook-Posts gegenseitig an

Auslöser für den Rechtsstreit war ein Facebook-Post von Reto Spörli vor fünf Jahren. Darin bezeichnete er Andreas Glarner als «dummen Menschen, infantilen Dummschwätzer und üblen, verlogenen Profiteur» betitelt.

Der Politiker zeigte den Musiker an, die Staatsanwaltschaft verurteilte Spörli per Strafbefehl, worauf Glarner dieses Dokument auf Facebook publizierte. Der Musiker hatte den Politiker zuvor in einem Leserbrief aufgefordert, sich zu mässigen – dies kritisierte Glarner in seinem Post als heuchlerische Haltung.

Allerdings war der Strafbefehl gegen Spörli nicht rechtskräftig, als Glarner diesen auf Facebook stellte. Später kamen das Bezirksgericht Baden und das Aargauer Obergericht zum Schluss, dass die Aussagen des Musikers über den Politiker nicht strafbar waren. Daraufhin drehte Spörli den Spiess um und zeigte seinerseits Glarner an – mit dem Ergebnis, dass der Politiker im September 2021 einen Strafbefehl kassierte.

Damals verurteilte die Staatsanwaltschaft Glarner zu einer Busse von 3000 Franken und einer bedingten Geldstrafe von 12’000 Franken (30 Tagessätze zu 400 Franken). Dagegen wehrte sich Glarner vor Bezirksgericht und hatte Erfolg – wie das rechtskräftige Urteil zeigt. Der Freispruch hat auch zur Folge, dass der SVP-Aargau-Präsident aus der Staatskasse eine Entschädigung von 3600 Franken erhält.

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